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Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen in der Freien Hansestadt Bremen - Bremische Erschwerniszulagenverordnung - (BremEZulV) vom 28. November 2017

Amtliche Abkürzung:BremEZulV
Ausfertigungsdatum:28.11.2017
Gültig ab:01.07.2017
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2017, 608; 2018, 74
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen in der Freien Hansestadt Bremen
- Bremische Erschwerniszulagenverordnung - (BremEZulV)
Vom 28. November 2017*

Änderungshistorie

Änderungen:

Berichtigung vom 23. März 2018 (Brem.GBl. S. 74)

1.

Inhaltsübersicht, §§ 3, 7, 9 und 12 geändert sowie § 15 angefügt durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. November 2017 (Brem.GBl. S. 608, 618)

2.

§§ 4 und 13 geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 5. Februar 2019 (Brem.GBl. S. 15, 18)

3.

§§ 3 und 4 geändert durch Artikel 8, 9 und 10 des Gesetzes vom 14. Mai 2019 (Brem.GBl. S. 391, 403)

4.

Inhaltsübersicht, §§ 3 und 4 geändert, § 16 angefügt durch Artikel 2 der Verordnung vom 9. März 2021 (Brem.GBl. S. 285)

5.

§§ 3 und 4 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Oktober 2022 (Brem.GBl. S. 728, 741)

6.

Inhaltsübersicht geändert, § 17 angefügt durch Verordnung vom 25. April 2023 (Brem.GBl. S. 386)

Fußnoten

*
[Verkündet als Artikel 1 der Verordnung über die Neuregelung von Erschwerniszulagen in der Freien Hansestadt Bremen vom 28. November 2017 (Brem.GBl. S. 608)]
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