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Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium (Master of Education)

Master of Education

Veröffentlichungsdatum:25.02.2019 Inkrafttreten25.02.2019
Fundstelle Brem.ABl. 2019, S. 131
Zitiervorschlag: "Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium (Master of Education) vom 14. Februar 2019 (Brem.ABl. 2019, S. 131)"

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juris-Abkürzung: FäKombBac/MAFestl BR 2019
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:FäKombBac/MAFestl BR 2019
Ausfertigungsdatum:14.02.2019
Gültig ab:25.02.2019
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2019, 131
Gliederungs-Nr:-
Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten
für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium
(Master of Education)
Vom 14. Februar 2019
Zum 25.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Gemäß § 4 Absatz 5 Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter vom 16. Mai 2006 (Brem.GBl. S. 259), das zuletzt durch Gesetz vom 27. September 2016 (Brem.GBl. S. 599) geändert worden ist, werden für das Bachelor- und Masterstudium (Master of Education) für die Lehrämter an öffentlichen Schulen nach § 1 Absatz 1 Bremisches Lehrerausbildungsgesetz hiermit die zugelassenen Fächer und möglichen Fächerkombinationen verbindlich festgelegt.

1.

Lehramt an Grundschulen

Studienfächer:

Deutsch

Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache1

Elementarmathematik

Englisch

Inklusive Pädagogik

Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht

Musische Fächer

-

Kunst-Medien-Ästhetische Bildung

-

Musikpädagogik

Religionswissenschaft/Religionspädagogik

Anmerkungen:

-

Es sind drei Fächer zu studieren.

-

Deutsch und Elementarmathematik sind Pflichtfächer.

-

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BremBQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch als kleines Fach belegt werden.

-

Wird das Studienfach Inklusive Pädagogik als großes Fach studiert, ist Deutsch oder Elementarmathematik Pflichtfach.

-

Das Studienfach Inklusive Pädagogik wird entsprechend der Vorgaben für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik studiert und führt zur Doppelqualifikation für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik. Im Anschluss entscheiden die Studiumsabsolventinnen und -absolventen, ob sie den Vorbereitungsdienst entweder für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik oder für das Lehramt an Grundschulen absolvieren wollen.

2.

Lehramt an Gymnasien/Oberschulen

Studienfächer:

Deutsch

Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache2

Fremdsprachen

-

Englisch

-

Französisch

-

Spanisch

-

Russisch

Mathematik

Musische Fächer

-

Kunst-Medien-Ästhetische Bildung

-

Musikpädagogik

Naturwissenschaftliche Fächer

-

Biologie

-

Chemie

-

Physik

Sozialwissenschaftliche Fächer

-

Geografie

-

Geschichte

-

Politik

-

Religionswissenschaft/Religionspädagogik

Anmerkungen:

-

Es sind zwei Fächer zu studieren.

-

Die Fächerkombination aus zwei sozialwissenschaftlichen Fächern ist nicht zulässig.

-

Russisch kann nur als Kooperationsfach mit der Universität Oldenburg studiert werden.

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BremBQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch belegt werden. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer.

3.

Lehramt an berufsbildenden Schulen

Berufliche Fachrichtungen (Gewerblich-Technische Wissenschaften):

Elektrotechnik

Informationstechnik

Metalltechnik

Fahrzeugtechnik

Studienfächer:

Deutsch

Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache3

Englisch

Mathematik

Naturwissenschaftliche Fächer

-

Chemie

-

Physik

Politik

Anmerkungen:

-

Es sind im Masterstudium eine berufliche Fachrichtung und ein allgemeinbildendes Fach zu studieren.

-

Abweichende Fächerkombinationen für ein Aufnahme-/Zulassungsverfahren können für das Masterstudium vom Rektor der Universität Bremen im Einvernehmen mit der Senatorin für Bildung und Wissenschaft zugelassen werden.

-

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch belegt werden. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer.

4.

Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik

Sonderpädagogisches Studienfach:

Inklusive Pädagogik mit den Förderschwerpunkten:

-

Geistige Entwicklung

-

Lernen

-

Sprache

-

Emotionale und soziale Entwicklung

Allgemeinbildende Studienfächer

-

Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Grundschulen

Deutsch

Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache4

Elementarmathematik

Englisch

Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht

Musische Fächer

-

Kunst-Medien-Ästhetische Bildung

-

Musikpädagogik

Religionswissenschaft/Religionspädagogik

Allgemeinbildende Studienfächer

-

Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen

Deutsch

Englisch

Mathematik

Anmerkungen:

-

Es sind zwei Förderschwerpunkte im Rahmen des Studienfachs Inklusive Pädagogik zu studieren.

Allgemeinbildende Studienfächer - Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Grundschulen:

-

Ergänzend zur Inklusiven Pädagogik sind zwei allgemeinbildende Fächer zu studieren, von denen eines Deutsch oder Elementarmathematik sein muss. Das Studium führt zur Doppelqualifikation für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und für das Lehramt an Grundschulen. Im Anschluss entscheiden die Studiumsabsolventinnen und -absolventen, ob sie den Vorbereitungsdienst entweder für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik oder für das Lehramt an Grundschulen absolvieren wollen.

-

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BremBQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch als kleines Fach belegt werden.

Die Einführung in den Anfangsunterricht Deutsch oder Elementarmathematik ist verpflichtend, sofern dieses nicht als Fach studiert wird.

Allgemeinbildende Studienfächer - Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen:

-

Ergänzend zur Inklusiven Pädagogik ist ein allgemeinbildendes Fach zu studieren.

-

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BremBQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch belegt werden. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer.

5.

Schlussbestimmungen

a)

Diese Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium (Master of Education) tritt am Tag der Verkündung in Kraft.

b)

Studierende, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium (Master of Education) an der Universität Bremen das Bachelorstudium oder das Masterstudium mit anderen als den hier zugelassenen Fächern und Fächerkombinationen aufgenommen haben, können ihr Lehramtsstudium gemäß § 4 Absatz 2 Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter vom 16. Mai 2006 (Brem.GBl. S. 259), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. September 2016 (Brem.GBl. S. 599), beenden und die damit verbundenen Prüfungen in den Fächern ablegen, für die sie zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Festlegung immatrikuliert gewesen sind.

Bremen, den 14. Februar 2019

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Fußnoten

1

Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.

2

Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.

3

Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.

4

Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.

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