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Bremisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Bremisches Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz - BremKTG) vom 19. Dezember 2000

Amtliche Abkürzung:BremKTG
Ausfertigungsdatum:19.12.2000
Gültig ab:01.01.2001
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2000, 491
Gliederungs-Nr:2160-d-1
Bremisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
(Bremisches Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz - BremKTG)
Vom 19. Dezember 2000*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 9 geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 18.12.2003 (Brem.GBl. S. 413)

2.

Überschrift und §§ 1, 2, 3, 15, 19 sowie Überschrift des 4. Abschnitts geändert durch Gesetz vom 28. März 2006 (Brem.GBl. S. 159)

3.

§ 15 geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 16. Mai 2006 (Brem.GBl. S. 271)

4.

§ 15 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

5.

§ 7 geändert durch Gesetz vom 18.09.2012 (Brem.GBl. S. 410)

6.

§§ 7, 8, 15 und 17 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.10.2015 (Brem.GBl. S. 471)

7.

Inhaltsübersicht sowie §§ 18 und 19 geändert, § 20 neu gefasst sowie §§ 19a, 19b, 20a und 22 neu eingefügt durch Gesetz vom 05.03.2019 (Brem.GBl. S. 76)

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch vom 19. Dezember 2000
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