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Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2019

Veröffentlichungsdatum:14.03.2019 Inkrafttreten15.03.2019
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.03.2019 bis 31.12.2019Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2019, S. 103

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juris-Abkürzung: VkStBRV BR 2019
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:VkStBRV BR 2019
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen
an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2019
Vom 26. Februar 2019
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.03.2019 bis 31.12.2019

Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221 - 8050-a-1), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 14. März 2017 (Brem.GBl. S. 121) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1
Öffnungstage

Verkaufsstellen dürfen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kundinnen und Kunden an Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr in den einzelnen Stadtbezirken wie folgt geöffnet sein:

1.

am 14. April 2019

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und dem Stadtteil Findorff,

2.

am 5. Mai 2019

a)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Haven Höövt),

b)

im Ortsteil Osterholz,

3.

am 26. Mai 2019

im Ortsteil Kirchhuchting,

4.

am 16. Juni 2019

a)

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor und Fesenfeld,

b)

im Ortsteil Borgfeld,

5.

am 30. Juni 2019

a)

im Stadtteil Gröpelingen, den Ortsteilen Industriehäfen und Überseestadt und der Straße Auf den Delben,

b)

in den Straßen Borgwardstraße, Bergfeldstraße, Fritz-Thiele-Straße, Ernst-Buchholz-Straße und Steinsetzerstraße,

6.

am 29. September 2019

a)

im Ortsteil Kirchhuchting,

b)

in der Straße Berliner Freiheit (Einkaufszentrum),

7.

am 6. Oktober 2019

a)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Haven Höövt),

b)

im Ortsteil Osterholz,

c)

in den Straßen Borgwardstraße, Bergfeldstraße, Fritz-Thiele-Straße, Ernst-Buchholz-Straße und Steinsetzerstraße,

8.

am 3. November 2019

a)

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und dem Stadtteil Findorff,

b)

im Stadtteil Gröpelingen und im Ortsteil Industriehäfen.


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§ 2
Grundlage

Grundlage für die in § 1 genannten Benennungen der Stadtteile und Ortsteile ist die Anlage der Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke vom 23. Februar 1951 (SaBremR 2011-b-2), die zuletzt durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 23. April 2013 (Brem.GBl. S. 115) geändert worden ist.

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§ 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 26. Februar 2019

Der Senat

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