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Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich

Veröffentlichungsdatum:14.03.2019 Inkrafttreten15.03.2019
Fundstelle Brem.GBl. 2019, S. 80
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich vom 5. März 2019 (Brem.GBl. 2019, S. 80)"

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juris-Abkürzung: VerbrSchZusNDÄndStVtr1G BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:VerbrSchZusNDÄndStVtr1G BR
Ausfertigungsdatum:05.03.2019
Gültig ab:15.03.2019
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2019, 80
Gliederungs-Nr:-
Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags
zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen
über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben
im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich
Vom 5. März 2019
Zum 17.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Dem am 21. Dezember 2018 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.*)

Bremen, den 5. März 2019

Der Senat

Fußnoten

*)

Gemäß Bekanntmachung vom 5. März 2019 (Brem.GBl. S. 519) ist der Änderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 am 1. Juli 2019 in Kraft getreten.

Staatsvertrag

Staatsvertrag
zur Änderung des Staatsvertrages
zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen
über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben
im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich*)

Die Freie Hansestadt Bremen,
vertreten durch den Präsidenten des Senats,
dieser vertreten durch die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz,
und
das Land Niedersachsen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch die Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
schließen den nachfolgenden Staatsvertrag:

Fußnoten

*)

Gemäß Bekanntmachung vom 5. März 2019 (Brem.GBl. S. 519) ist der Änderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 am 1. Juli 2019 in Kraft getreten.

Artikel 2

Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsgemäß zuständigen Organe der vertragsschließenden Länder am 1. Juli 2019 in Kraft.*)

Bremen, den 21. Dezember 2018
Für die Freie Hansestadt Bremen

Hannover, den 8. Dezember 2018
Für das Land Niedersachsen

Die Senatorin für Wissenschaft,
Gesundheit und Verbraucherschutz

Die Ministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Prof. Dr. Eva Quante-Brandt

Barbara Otte-Kinast

Fußnoten

*)

Gemäß Bekanntmachung vom 5. März 2019 (Brem.GBl. S. 519) ist der Änderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 am 1. Juli 2019 in Kraft getreten.


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