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Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz

Veröffentlichungsdatum:04.04.2019 Inkrafttreten05.04.2019
Fundstelle Brem.GBl. 2019, S. 141
Zitiervorschlag: "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz vom 2. April 2019 (Brem.GBl. 2019, S. 141)"

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juris-Abkürzung: LuftSiGZÜStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:LuftSiGZÜStVtrG BR
Ausfertigungsdatum:02.04.2019
Gültig ab:05.04.2019
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2019, 141
Gliederungs-Nr:-
Gesetz zum Staatsvertrag
zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg
und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung
von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz
Vom 2. April 2019
Zum 18.09.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.*)

Bremen, den 2. April 2019

Der Senat

Fußnoten

*)

Gemäß der Bekanntmachung vom 11. Oktober 2019 (BremGBl. S. 611) tritt der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 am 1. Januar 2020 in Kraft.

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