|
Änderungen
§§ 2 und 4, Auflistung der Anlagen sowie Anlagen 1 und 4 geändert, Anlage 2.3 neu gefasst durch Ordnung vom 17. April 2019 (Brem.ABl. S. 383)1)
[Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Änderungsordnung gilt folgende Regelung:
(2) Studierende des Masterstudiengangs „Space Engineering I“, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2019/20 gemäß der Prüfungsordnung vom 7. Dezember 2016 begonnen haben, setzen ihr Studium nach den vorliegenden geänderten Regeln fort. Bereits erbrachte Leistungen werden nach individueller Sachlange vom Prüfungsausschuss anerkannt.]