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Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven - Anlage 1: Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven, gültig ab 1. Januar 2019

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:20.03.2019
Fassung vom:20.03.2019
Gültig ab:01.01.2019
Gültig bis:01.08.2021  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:4/14
Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven - Anlage 1: Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven, gültig ab 1. Januar 2019

Anlage 1:

Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven, gültig ab 1. Januar 2019

Pauschaler gruppenbezogener Zuschuss pro Monat (vgl. Ziffer 3.2 in Verbindung mit Ziffer 4. der oben genannten Richtlinien)

Kleinkindgruppe (vgl. Ziffer 4.1)


regelmäßige Betreuungsdauer pro Woche


ab 20 Std.

ab 25 Std.

ab 30 Std.

ab 35 Std.

ab 40 Std.

8 belegte Plätze

4 032 €

4 695 €

5 358 €

6 060 €

6 680 €

Ist eine Gruppe mit mehr als 8 Kindern belegt, erhöht sich der Zuschuss um je 200,00 € pro Monat für jedes weitere Kind (max. 8 + 2).

Alterserweiterte Gruppe (vgl. Ziffer 4.2)


regelmäßige Betreuungsdauer pro Woche


ab 27,5 Std.

ab 30 Std.

ab 40 Std.

12 bis 14 belegte Plätze

3 560 €

3 877 €

4 761 €

15 bis 18 belegte Plätze

3 627 €

4 845 €

19 bis 20 belegte Plätze

3 690 €

3 947 €

4 928 €

Kindergarten- und Hortgruppe (vgl. Ziffer 4.3 und 4.4)


regelmäßige Betreuungsdauer pro Woche


ab 25 Std.

ab 30 Std.

ab 40 Std.

15 bis 17 belegte Plätze

2 754 €

3 127 €

3 813 €

18 bis 20 belegte Plätze

2 887 €

3 282 €

4 003 €



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