Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bremisches Hochschulzulassungsgesetz (BremHZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2010

Bremisches Hochschulzulassungsgesetz (BremHZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2010

Amtliche Abkürzung:BremHZG
Ausfertigungsdatum:09.11.2010
Gültig ab:01.07.2010
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2010, 548
Gliederungs-Nr:221-h-2
Bremisches Hochschulzulassungsgesetz
(BremHZG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2010

Änderungshistorie

Änderungen

1.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

2.

mehrfach geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.03.2015 (Brem.GBl. S. 141)

3.

§§ 1, 2 und 7 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

4.

§§ 1 bis 4 geändert sowie §§ 5a und 5b eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29.08.2017 (Brem.GBl. S. 349)

5.

§§ 2 bis 4 geändert sowie §§ 5a und 5b eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.05.2018 (Brem.GBl. S. 168)

6.

§§ 1, 2, 3 und 5 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Mai 2019 (Brem.GBl. S. 336)

7.

§ 2 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juli 2020 (Brem.GBl. S. 712, 717)*)

8.

§§ 1, 2 und 7 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

9.

§§ 2 und 3 geändert, § 5c eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.02.2023 (Brem.GBl. S. 68, 93)

Fußnoten

*)

[Gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes vom 14.07.2020 (Brem.GBl. S. 712, 720) findet die Änderung erstmals auf das Sommersemester 2020 Anwendung.]

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.