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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:05.06.2018 Inkrafttreten01.09.2019
Fundstelle Brem.ABl. 2019, S. 467
Zitiervorschlag: "Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre (Fachspezifischer Teil) vom 5. Juni 2018 (Brem.ABl. 2019, S. 467)"

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juris-Abkürzung: BWLBRHBacfPO BR 2019
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BWLBRHBacfPO BR 2019
Ausfertigungsdatum:05.06.2018
Gültig ab:01.09.2019
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2019, 467
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre
(Fachspezifischer Teil)
Vom 5. Juni 2018
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven hat am 13. März 2019 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (Brem.GBl. S. 168), den vom Fachbereichsrat auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossenen fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven vom 28. März 2017 (Brem.ABl. S. 641) (AT-BPO) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet ein Praxissemester im Umfang von 20 Wochen, ein optionales Auslandsstudium sowie die Bachelorarbeit und das Kolloquium.

(2) Im Rahmen des Studiums werden 210 Leistungspunkte erworben.

(3) Anmeldungen zu den nach dem Regelstudienverlauf dem vierten und sechsten Semester zugeordneten optionalen Schwerpunktmodulen sind erst möglich, wenn folgende Module erfolgreich absolviert wurden:

-

„Grundlagen Marketing, Marktforschung und Vertrieb“ für den Schwerpunkt Marketing in Semester 4,

-

„Grundlagen Finanzierung und Investition“ für den Schwerpunkt Finanzwirtschaft in Semester 4,

-

„Grundlagen Personalmanagement“ und „International Business Communication“ für den Schwerpunkt Human Resources Management in Semester 4,

-

„Grundlagen Informationstechnologie und Informationsmanagement“ für den Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik in Semester 6,

-

„Grundlagen Buchführung und Kostenrechnung“ sowie „Grundlagen Controlling und Externe Rechnungslegung“ für den Schwerpunkt Rechnungswesen/Controlling in Semester 6 und

-

„International Business Communication“ für den Schwerpunkt International Management in Semester 6.


§ 2
Praxisphase und optionales Auslandsstudium

(1) Die Dauer des Praxissemesters im fünften Studiensemester beträgt 20 Wochen.

(2) Eine Zulassung zum Praxissemester im 5. Semester ist nur möglich, wenn aus den Pflichtmodulen der vorangegangenen vier Semester mindestens 75 ECTS Leistungspunkte erreicht wurden. Anträge auf Zulassung sind vorab an den Prüfungsausschuss zu stellen.

(3) Der Praktikumsbericht soll innerhalb von vier Wochen nach dem Ende des Praxissemesters bei der bzw. dem Betreuenden an der Hochschule Bremerhaven in elektronischer Form eingereicht werden. Nähere Anforderungen an dessen Form und Inhalte sind in Anlage 2 dokumentiert.

(4) Für das Bestehen des Praxissemesters ist neben dem Praktikumsbericht gemäß Absatz 3 auch eine hochschulöffentliche Posterpräsentation zu erstellen.

(5) Anstelle einer Belegung der Module im 4. und/oder 6. Semester besteht optional die Möglichkeit für ein oder mehrere Auslandsstudiensemester. Ein Auslandsstudiensemester soll mindestens eine Lehrveranstaltungsperiode von 12 Wochen im Ausland umfassen. Für die pauschale Anerkennung eines kompletten Auslandsstudiensemesters sind mindestens 30 ECTS-Leistungspunkte erforderlich.

§ 3
Prüfungs-und Studienleistungen

(1) Anzahl, Form und Gewichtung der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Module, die ganz oder teilweise in einer Fremdsprache unterrichtet werden, können in dieser Sprache geprüft werden. Modulprüfungen können nach Maßgabe der Anlage 1 in englischer Sprache durchgeführt werden.

(3) Für die beiden Wahlpflichtmodule in den Semestern 3 und 6 können alternativ auf Antrag an den Prüfungsausschuss auch inhaltlich entsprechende Module anderer Studiengänge anerkannt werden.

(4) Für die drei Soft Skills-Module in den Semestern 2, 4 und 7 sind Veranstaltungen aus dem Angebotspool des „Studium Generale“ der Hochschule Bremerhaven zu wählen.

(5) Von den im 4. und 6. Semester angebotenen drei Studienschwerpunkten ist jeweils einer zu wählen.

(6) Von den vier speziellen Modulen mit Branchenbezug im 7. Semester sind jeweils zwei zu wählen.

(7) Anzahl, Art und Umfang der in Modulen zu erbringenden Studienleistungen regelt Anlage 1.

§ 4
Mündliche Ergänzungsprüfung

Wird eine Klausur auch bei der zweiten Wiederholung nicht bestanden, unterzieht sich der Prüfling bei denselben Prüferinnen oder Prüfern einer mündlichen Ergänzungsprüfung, wenn wenigstens 40 % der bei der zweiten Wiederholung geforderten Leistung erreicht wurden. Als Note kann dort bestenfalls „ausreichend“ (4,0) erreicht werden.

§ 5
Bachelorarbeit und Kolloquium

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Bachelorarbeit und dem Kolloquium, in dem die Bachelorarbeit zu verteidigen ist.

(2) Das Thema der Bachelorarbeit kann nur zugeteilt werden, wenn mindestens 150 Leistungspunkte erreicht wurden.

(3) Die Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit beträgt neun Wochen.

(4) Die Bachelorarbeit soll einen Umfang von 12 000 bis 16 000 Wörtern zuzüglich Titelblatt, Gliederung, Verzeichnissen und Anhängen haben. Wird sie als Gruppenarbeit angefertigt, gilt dieser Umfang für jedes Gruppenmitglied einzeln.

(5) Das Kolloquium besteht aus einem Vortrag und einer Verteidigung. Beide Teile sollten den gleichen zeitlichen Umfang haben.

§ 6
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 85,7 % aus dem nach den Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten 1.10 bis 7.20 nach Anlage 1 und zu 14,3 % aus der Note des Moduls des Abschlussverfahrens. Die Note des Abschlussverfahrens errechnet sich zu 80 % aus der Note der Bachelorarbeit und zu 20 % aus der Note des Kolloquiums.

§ 7
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“.

§ 8
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. September 2019 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium an der Hochschule Bremerhaven aufnehmen.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt der fachspezifische Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre vom 9. Juni 2011 (Brem.ABl. S. 1517), der zuletzt durch Ordnung vom 14. November 2013 (Brem.ABl. S. 1359) geändert wurde, außer Kraft. Absatz 3 bleibt unberührt.

(3) Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Bachelorprüfung nach dem fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre vom 9. Juni 2011 (Brem.ABl. S. 1517), die zuletzt durch Ordnung vom 14. November 2013 (Brem.ABl. S. 1359) geändert wurde, ab. Auf Antrag können sie die Bachelorprüfung nach dieser Ordnung ablegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden können. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2023. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden können.

Anlage 1

Anlage 1: Studien- und Prüfungsleistungen

Prüf.-
nr.

Sem

Modul
code

Modul /
Lehrveranstaltungen

Art

Spr

SWS

SL

PL

GF

CP

11000

1

1.10

Einführungsphase

S

D

6

PF

 

 

5

11100

 

 

Einführungsphase

 

 

6

 

 

 

 

12000

1

1.20

Grundlagen Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensführung

V/L/Ü

D

3

 

K

1

5

12100

 

 

Einführung in die BWL

 

 

1,5

 

 

 

 

 

 

Unternehmensführung

 

 

1,5

 

 

 

 

13000

1

1.30

Grundlagen Buchführung und Kostenrechnung

V/L/Ü

D

3

 

K

1

5

13100

 

 

Buchführung und Jahresabschluss

 

 

1,5

 

 

 

 

 

 

Kostenrechnung

 

 

1,5

 

 

 

 

14000

1

1.40

Grundlagen Personalmanagement

V/Ü

D

4

 

PF

1

5

14100

 

 

Operative Personalarbeit

 

 

2

 

 

 

 

 

 

Personalentwicklung

 

 

2

 

 

 

 

15000

1

1.50

Grundlagen Informationstechnologie und Informationsmanagement

V/L/Ü

D

3

 

PF

1

5

15100

 

 

Informationstechnologie

 

 

1,5

 

 

 

 

 

 

Informationsmanagement

 

 

1,5

 

 

 

 

16000

1

1.60

Wahlpflichtmodul I (2 von 4)

V/L/Ü

 

4

X

 

 

5

16100

1

1.61

Business Talks/English B1

 

E

2

PF

 

 

 

16200

1

1.62

Tabellenkalkulation

 

D

2

PF

 

 

 

16300

1

1.63

Rechnungswesen-Fälle

 

D

2

PF

 

 

 

16400

1

1.64

Mathematische Grundlagen der BWL

 

D

2

PF

 

 

 

21000

2

2.10

Businesss English

V/L/Ü

E

4

 

K,R

1

5

21100

 

 

Business English 1

 

 

2

 

 

 

 

 

 

Business English 2

 

 

2

 

 

 

 

22000

2

2.20

Grundlagen Marketing, Marktforschung und Vertrieb

V/L/Ü

D

4

 

PF

1

5

22100

 

 

Marketing und Vertrieb

 

 

2

 

 

 

 

 

 

Marktforschung

 

 

2

 

 

 

 

23000

2

2.30

Grundlagen Produktions- und Logistikwirtschaft und mathematische Anwendungen

V/L/Ü

D

6

 

K

1

5

23100

 

 

Produktions- und Logistikwirtschaft

 

 

4

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsmathematik

 

 

2

 

 

 

 

24000

2

2.40

Grundlagen Handels- und Dienstleistungswirtschaft und statistische Anwendungen

V/L/Ü

D

4

 

K

1

5

24100

 

 

Handels- und Dienstleistungswirtschaft

 

 

2

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsstatistik

 

 

2

 

 

 

 

25000

2

2.50

Grundlagen Finanzierung und Investition

V/L/Ü

D

4

 

K

1

5

25100

 

 

Finanzierung

 

 

2

 

 

 

 

 

 

Investition

 

 

2

 

 

 

 

26000

2

2.60

Softskills I (mind. 2)

S

D/E

3

PF

 

 

5

25100

 

 

Studium Generale

 

D/E

1

 

 

 

 

25200

 

 

Studium Generale

 

D/E

2

 

 

 

 

31000

3

3.10

International Business Communication

V/L/Ü

E

4

 

K,M

1

5

31100

 

 

International Business Communication

 

 

4

 

 

 

 

32000

3

3.20

Grundlagen Controlling und Externe Rechnungslegung

V/L/Ü

D

3

 

K

1

5

32100

 

 

Controlling

 

 

1,5

 

 

 

 

 

 

Externe Rechnungslegung

 

 

1,5

 

 

 

 

33000

3

3.30

Grundlagen Qualitäts- und Umweltmanagement

V/L/Ü

D

4

 

H/K/P

1

5

33100

 

 

Qualitätsmanagement

 

 

2

 

 

 

 

 

 

Umweltmanagement

 

 

2

 

 

 

 

34000

3

3.40

Wirtschaftsrecht

V/Ü

D

6

 

K

1

5

34100

 

 

Bürgerliches Recht und Handelsrecht

 

 

4

 

 

 

 

 

 

Arbeitsrecht

 

 

2

 

 

 

 

35000

3

3.50

Grundlagen Volkswirtschaftslehre

V/Ü

D/E

5

 

K

1

5

35100

 

 

Mikroökonomie und Makroökonomie

 

 

4

 

 

 

 

 

 

Übungen zu Mikro- und Makroökonomie

 

 

1

 

 

 

 

36000

3

3.60

Wahlpflichtmodul II (2 von 4)

 

D/E

4

 

 

1

5

36100

 

3.61

Mittelstandsökonomie

V/L/Ü/S

D/E

2

 

M/R/PF

 

 

36200

 

3.62

Börsenplanspiel

V/L/Ü/S

D

2

 

M/R/PF

 

 

36300

 

3.63

Wirtschaftspsychologie

V/L/Ü/S

D/E

2

 

M/R/PF

 

 

36400

 

3.64

Innnovationsmanagement

V/L/Ü/S

D/E

2

 

M/R/PF

 

 

40000

 

4.00

Schwerpunktstudium 1 (1 von 3)

 

D/E

 

 

 

 

15

41000

 

4.10

Studienschwerpunkt Human Resources Management

 

E

8

 

 

 

15

41100

4

4.11

Human Resources Development

V/L/Ü/S

E

4

 

PF

1

7,5

41200

4

4.12

Change Management

V/L/Ü/S

E

4

 

P

1

7,5

42000

 

4.20

Studienschwerpunkt Finanzwirtschaft

 

D/E

8

 

 

 

15

42100

4

4.21

Investitions- und Finanzierungspolitik

V/L/Ü/S

D/E

4

 

R,H,P

1

7,5

42200

4

4.22

Finanzmanagement

V/L/Ü/S

D/E

4

 

R,H,P

1

7,5

43000

 

4.30

Studienschwerpunkt Marketing

 

D/E

8

 

 

 

15

43100

4

4.31

Strategisches und Internationales Marketing

V/L/Ü/S

D/E

4

 

R,M,P

1

7,5

43200

4

4.32

Digitales Marketing und Customer Relationship Management

V/L/Ü/S

D/E

4

 

R,M,P

1

7,5

44000

4

4.40

ERP-Systeme

V/L/Ü

D/E

2

 

PF

1

5

44100

 

 

SAP-Rechnungswesen

 

 

1

 

 

 

 

 

 

SAP-Logistik

 

 

1

 

 

 

 

45000

4

4.50

Methoden

V/Ü/S

D/E

2

 

PF

1

5

45100

 

 

Recherchieren, Schreiben, Präsentieren

 

 

1

 

 

 

 

 

 

Empirische Methoden

 

 

1

 

 

 

 

46000

4

4.60

Softskills II (mind. 2)

S

D/E

3

PF

 

 

5

46100

 

 

Studium Generale

 

D/E

1

 

 

 

 

46200

 

 

Studium Generale

 

D/E

2

 

 

 

 

47000

4

4.70

Auslandsstudium 1 (Optional zum Schwerpunktstudium 1)

 

D/E

 

 

 

 

30

47100

 

 

Auslandsstudium 1

 

 

 

 

 

 

 

50000

5

5.00

Praxissemester

P

D/E

0,10

B

 

 

30

50100

 

 

Praxissemester

 

D/E

 

 

 

 

 

 

 

Kolloquium Praxissemester

 

D/E

0,10

 

 

 

 

60000

 

6.00

Schwerpunktstudium 2 (1 von 3)

 

 

 

 

 

 

15

61000

 

6.10

Studienschwerpunkt International Management

 

E

8

 

 

 

15

61100

6

6.11

International Management

V/Ü/S

E

4

 

R/M/P

1

7,5

61200

6

6.12

Intercultural Management

V/Ü/S

E

4

 

R/M/P

1

7,5

62000

 

6.20

Studienschwerpunkt Rechnungswesen/Controlling

 

D/E

8

 

 

 

15

62100

6

6.21

Rechnungswesen Ausgewählte Trends

V/L/Ü

D/E

4

 

PF

1

7,5

62200

6

6.22

Controlling Ausgewählte Trends

V/L/Ü

D/E

4

 

PF

1

7,5

63000

 

6.30

Studienschwerpunkt Wirtschaftsinformatik

 

D/E

8

 

 

 

15

63100

6

6.31

Geschäftsprozess-Modellierung

V/L/Ü

D/E

4

 

P/H/M

1

7,5

63200

6

6.32

E-Commerce

V/L/Ü

D/E

4

 

K/PF

1

7,5

64000

6

6.40

Projektmanagement

V/Ü/S

D/E

2,2

 

P

1

5

64100

 

 

Projektmanagement

 

 

2

 

 

 

 

 

 

Operative Projekte

 

 

0,2

 

 

 

 

65000

6

6.50

Spezielle Volkswirtschaftslehre

V/Ü/S

D/E

4

 

K

1

5

65100

 

 

Wirtschaftspolitik

 

 

2

 

 

 

 

 

 

Außenwirtschaftslehre

 

 

2

 

 

 

 

66000

6

6.60

Wahlpflichtmodul III (2 von 4)

 

D/E

4

 

 

1

5

66100

 

6.61

Betriebliche Steuerlehre

V/L/Ü/S

D

2

 

M/R/PF

 

 

66200

 

6.62

Unternehmensplanspiel

V/L/Ü/S

D

2

 

M/R/PF

 

 

66300

 

6.63

Akt. Probleme der Wirtschaftspolitik

V/L/Ü/S

D/E

2

 

M/R/PF

 

 

66400

 

6.64

Betriebliches Gesundheitsmanagement

 

D

2

 

M/R/PF

 

 

67000

 

6.70

Auslandsstudium 2 (Optional zum Schwerpunktstudium)

 

D/E

 

 

 

 

30

67100

 

 

Auslandsstudium 2

 

 

 

 

 

 

 

70000

 

7.00

Branchenfokusmodule (2 von 4)

 

 

6

 

 

 

10

70100

7

7.01

Wirtschaftslogistik

V/L/Ü

D/E

3

 

K/H/R

1

5

70200

7

7.02

Digitales Informationsmanagement

V/L/Ü

D/E

3

 

PF

1

5

70300

7

7.03

Sicherheitsmanagement

V/L/Ü

D/E

3

 

R/P

1

5

70400

7

7.04

Unternehmensgründung

V/L/Ü

D/E

3

 

R/P/H

1

5

71000

7

7.10

Arbeitsmarktvorbereitung

V/Ü/S

D/E

2

PF

 

 

3

71010

 

 

Arbeitsmarktvorbereitung

 

 

2

PF

 

 

 

72000

7

7.20

Softskills III (mind. 2 von vielen)

S

D/E

4

PF

 

 

5

72100

 

 

Studium Generale

 

D/E

2

 

 

 

 

72200

 

 

Studium Generale

 

D/E

2

 

 

 

 

73000

7

7.30

Bachelorarbeit

 

D/E

0,15

 

Thesis

2,5

12

73100

 

 

Bachelorarbeit

 

D/E

 

 

 

0,75

 

73200

 

 

Kolloquium

 

D/E

0,15

 

 

0,25

 

 

Erläuterungen und Abkürzungen:

Prüf.-nr.:

Prüfungsnummer (für Prüfungsverwaltung)

Sem:

Semester

Modulcode:

Modulbezeichnung (vom Fachbereich festgelegt)

Art:

Veranstaltungsart (V - Vorlesung, L - Labor, Ü - Übung, S - Seminar)

Spr:

Sprache (D - deutsch, E - englisch)

SWS:

Semesterwochenstunden

SL:

Studienleistung (unbenotet)

PL:

Prüfungsleistung

GF:

Gewichtungsfaktor zur Ermittlung der Modulnote

CP:

Leistungspunkte (Credit-Points) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS)

Abkürzungen bei den Studien- und Prüfungsleistungen:

K:

schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur)

M:

Mündliche Prüfung

R:

schriftlich ausgearbeitetes Referat

H:

Hausarbeit

P:

Projektarbeit

V:

Praktischer Versuch

B:

Bericht

PF

Portfolioprüfung

Anlage 2

Anlage 2: Regelungen zur Anfertigung des Praktikumsberichts

Der Praktikumsbericht gemäß § 2 Absatz 3 soll wie folgt gegliedert sein:

a)

Name und Email-Adresse der bzw. des Studierenden, aber keine Matrikelnummer

b)

Angaben zum Unternehmen (Name, Anschrift, Website, betreuende Person mit Kontaktdaten)

c)

Zeitraum und Ort des Praxissemesters

d)

Zusammenfassende Bewertung des Praxissemesters (ca. 300 Wörter)

e)

Profil des Praktikumsbetriebs (z. B. Tätigkeitsschwerpunkte, Produkte, Zielgruppen, Umsatz, Anzahl Beschäftigter etc.)

f)

Wie erlangte die bzw. der Studierende den Praktikumsplatz? (Bewerbungsverfahren, Auswahl, Vorlaufzeit, ggf. Probleme)

g)

Wie bereitete sich die bzw. der Studierende auf das Praxissemester vor? (Informationen des Unternehmens, weitere Informationsquellen, ggf. Gesprächspartner)

h)

Welche Aufgaben wurden der bzw. dem Studierenden übertragen, wie wurden diese bearbeitet bzw. ausgeführt und welche Ergebnisse konnten im Laufe der Praxisphase erzielt werden?

i)

Wie verliefen die Betreuung und die organisatorische Abwicklung im Betrieb?

j)

Welche Lernerfolge, Erkenntnisse und ggf. unerwarteten Einsichten konnten durch das Praxissemester erlangt werden?

k)

Welche Empfehlungen kann die bzw. der Studierende künftigen Interessenten für diesen Praktikumsbetrieb geben?

l)

Erklärung: „Ich bin [NICHT] damit einverstanden, dass der vorliegende Praktikumsbericht anderen gegenwärtigen und künftigen Studierenden zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt wird.“

Der Praktikumsbericht ist in englischer oder deutscher Sprache abzufassen und soll für ein praktisches Studiensemester 4 000 Wörter (+/-10 %) umfassen. Die Zahl der Wörter ist anzugeben. Wird das Praxissemester in mehreren Unternehmen absolviert, ist für jede Einrichtung ein gesonderter, entsprechend kürzerer Bericht erforderlich. Spezielle Regelungen zur Geheimhaltung des Praktikumsberichts können vereinbart werden. Diese Regelungen entbinden jedoch nicht von der Vorlage des Berichts bei der bzw. dem Betreuenden der Hochschule Bremerhaven.


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