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Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung der Freien Hansestadt Bremen - Land und Stadtgemeinde Bremen (VVBesch) - Anlage 2: Umwelt- und Energieeffizienzanforderungen an Artikel, Warengruppen und Dienstleistungsbereiche

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Senatskanzlei
Erlassdatum:14.05.2019
Fassung vom:14.05.2019
Gültig ab:01.06.2019
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:31967L0548, 32007R0834, § 106 GWB
Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung der Freien Hansestadt Bremen - Land und Stadtgemeinde Bremen (VVBesch) - Anlage 2: Umwelt- und Energieeffizienzanforderungen an Artikel, Warengruppen und Dienstleistungsbereiche

Anlage 2
zu § 9 Absatz 2 der VVBesch vom 14. Mai 2019

Umwelt- und Energieeffizienzanforderungen
an Artikel, Warengruppen und Dienstleistungsbereiche

Gemäß § 19 des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 476), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2017 (Brem.GBl. S. 773), und gemäß § 9 des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes vom 24. März 2015 (Brem.GBl. S. 124) müssen Aspekte des Umwelt- und Ressourcenschutzes sowie der Energieeffizienz bei allen Beschaffungsvorgängen zwingend berücksichtigt werden. Geeignete Kriterien zur Berücksichtigung des Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutzes bei der Beschaffung sind – je nach Artikel, Warengruppe oder Dienstleistungsbereich – beispielsweise Abfallvermeidung und -verminderung, Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Recyclingfähigkeit, recyclinggerechte Konstruktion, Ressourcenschutz, Wiederverwendbarkeit, Verwertbarkeit, Schadstoffarmut, Schutz der Biodiversität, Emissionsarmut, Energieeffizienz oder die Verwendung von Recyclingmaterialien oder von nachwachsenden Rohstoffen.

Diese Anlage legt für bestimmte Artikel, Warengruppen und Dienstleistungsbereiche spezifische ökologische Mindestanforderungen fest. Sie sind grundsätzlich bei allen Beschaffungen der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) im Sinne der Beschaffungsordnung der Freien Hansestadt Bremen anzuwenden. Eine Wertgrenze besteht nicht. Es steht im Ermessen des Auftraggebers, strengere und zusätzliche Umweltanforderungen und Energieeffizienzstandards festzulegen, sofern sie objektiv, verständlich und leistungsbezogen sind.

Die hier festgelegten ökologischen Mindestanforderungen verweisen größtenteils auf Spezifikationen aus Umweltzeichen, die den Anforderungen des § 19 des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes genügen (Typ-I-Umweltzeichen). Auf die Anforderungen dieser Umweltzeichen kann daher im Rahmen einer Ausschreibung zur Bestimmung der technischen Spezifikationen des Artikels, der Warengruppe oder der Dienstleistungsbereiche pauschal verwiesen werden, solange dadurch die Leistung eindeutig und transparent beschrieben wird. Die Anforderungen dieser Umweltzeichen sind im Internet öffentlich zugänglich. Die Umweltzeichen selbst dienen als Nachweis für die Einhaltung der geforderten Mindeststandards; gleichwertige Nachweise sind zuzulassen. Hierzu gibt der Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen an, welche Gütezeichen als Nachweis akzeptiert werden. Die Angabe wird durch den Zusatz „oder gleichwertig“ und den Hinweis ergänzt, dass der Bieter die Gleichwertigkeit eines anderen Gütezeichens durch Vorlage geeigneter Unterlagen und Erklärungen Dritter glaubhaft belegen muss.

Auch bei Artikeln, Warengruppen und Dienstleistungsbereichen, die hier nicht aufgeführt sind, sind gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz und Bremischem Klimaschutz- und Energiegesetz vom 24. März 2015 (Brem.GBl. S. 124) Umweltanforderungen und Energieeffizienzstandards im Beschaffungsprozess bzw. Vergabeverfahren zu berücksichtigen.

§ 1

Spezifische Umweltanforderungen an einzelne Artikel,
Warengruppen und Dienstleistungsbereiche

Abfallkörbe

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Abfallkörbe/-eimer (Abfallbehälter, Papierkörbe, Wertstoff(sammel)behälter, Mülltrennsysteme) als Abfallkörbe/-eimer aus Recycling-Kunststoffen gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 30a).

Abfallsäcke

-
Abfallsäcke (Abfallbeutel, Gartensäcke, Müllsäcke, Müllbeutel) als Abfallsäcke aus Recycling-Kunststoffen gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 30a).

Akten-/Datenträgervernichter

-
Akten-/Datenträgervernichter gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 174).

Arbeitskleidung, Schutzkleidung, Arbeitshandschuhe

-
Arbeitskleidung, Schutzkleidung und Arbeitshandschuhe gemäß den Anforderungen des EU-Umweltzeichens für Textilerzeugnisse (2014/350/EU); Beschläge und Verschleißteile dürfen keine Allergien hervorrufen, insbesondere müssen Knöpfe, Druckknöpfe und Reißverschlüsse nickelfrei sein.
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Arbeitskleidung aus Naturfasern (Hemden, Pullover, Unterwäsche) als Textilien gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens Blauer Engel (DE-UZ 154) oder gemäß den Anforderungen des EU-Umweltzeichens an Textilerzeugnisse (2014/350/EU) oder gemäß den Anforderungen des Global Organic Textile Standards (GOTS).

Büromaterial

-
Büroartikel aus Kunststoffen (Ablageboxen, Ablagekörbe, Archivboxen, Aufbewahrungsboxen, Briefablagen, Buchstützen, Dokumentenmappen, Eckspannermappen, Fächermappen, Gummizugmappen, Hängekörbe, Hängemappenboxen, Karteikassetten, Köcher, Mülltrennsysteme, Ordnungsmappen, Projektmappen, Prospekthüllen, Ringbücher, Ringbuchregister, Sammelboxen, Sammelmappen, Schubladenboxen, Schutzhüllen, Sichthüllen, Stehsammler, Stifte-Boxen, Visitenkartenboxen, Zettelboxen) als Büroartikel aus Recycling-Kunststoffen gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 30a).
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Büroartikel aus Holz als Büroartikel aus Holz aus nachweislich legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft gemäß den Anforderungen des Forest Stewardship Council (FSC) bzw. gemäß den Anforderungen des Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC).
-
Schreibutensilien (z. B. Kugelschreiber, Tintenkugelschreiber, Stifte, Bleistifte, Leuchtstifte, Textmarker, Highlighter, Marker, Fineliner, Schreibgeräte mit Schreibgel oder Schreibpaste) als Schreibutensilien gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 200) oder als Schreiber, deren Farbtinten ohne Verwendung von Konservierungs-, Duft- und Gefahrstoffen (Schwermetalle, krebserzeugende Stoffe etc.) hergestellt wurden, mit wasserlöslicher Tinte (non permanent), die aus Textilien auswaschbar sein muss, mit Schaft und Kappe der Schreiber aus Recyclingkunststoffen, Bio-Kunststoffen oder aus sortenreinen Kunststoffen (PP oder PE). Als Lösungsmittel für Tinte auf Basis organischer Lösungsmittel (permanent) werden Wasser oder Alkohole (Ethanol oder Propanol) eingesetzt. Bleistifte sind unlackiert. Kugelschreiber sind als nachfüllbare Kugelschreiber zu beschaffen; auch bei weiteren Schreibutensilien sind nachfüllbare Schreiber zu bevorzugen.
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Klebstoffe (Kleber, Klebestifte, Kleberoller, ohne Kraftkleber) frei von Lösungsmitteln, mit Wasser auswaschbar, eingesetzte Konservierungsstoffe müssen auch für den Einsatz in kosmetischen Artikeln zugelassen sein, darf gemäß EG-Richtlinie 67/548/EWG nicht kennzeichnungspflichtig sein (d.h. gesundheitlich bedenkliche Inhaltsstoffe sind ausgeschlossen), halogenierte organische Verbindungen dürfen weder zur Herstellung eingesetzt werden noch im Artikel enthalten sein, Schaft und Kappe des Klebers bestehen aus Recycling-Kunststoffen, Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE) oder aus einer Mischung dieser Kunststoffe, im Kunststoff werden keine Gefahrstoffe (Schwermetalle, krebserzeugende Stoffe, Weichmacher etc.) eingesetzt, etwaiges Verpackungsmaterial besteht aus Recyclingkarton.
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Locher, Heftgeräte, Hand- und Tischabroller (für Klebeband) als langlebige Büromaterialien mit einer Garantie von mindestens fünf Jahren, für Recycling- und Reparaturzwecke leicht zerlegbar, im Kunststoff werden keine Gefahrstoffe (Schwermetalle, krebserzeugende Stoffe, halogenorganische Verbindungen etc.) eingesetzt. Bei Lochern besteht der Hebel aus Ganzmetall, das entweder poliert, pulverlackbeschichtet, gebürstet oder geschliffen wurde; die Lochpfeife besteht aus rostfreiem, gehärtetem Edelstahl.
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Klammern (Heftklammern, Büroklammern, Briefklammern) bestehen aus reinem Stahl. Als Oberflächenschutz ist nur Verzinken zulässig. Eine Ummantelung mit Kunststoff etc. als Oberflächenschutz ist nicht zulässig. Etwaiges Verpackungsmaterial besteht aus Recyclingkarton.
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Versandtaschen mit Kunststoffpolsterung als Versandtaschen mit Polsterung aus Recycling-Kunststoffen gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 30a).
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Taschenrechner als solarbetriebene Taschenrechner gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 116).
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Briefwaagen als solarbetriebene Briefwaagen gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 116).
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Büroeinrichtung
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Bürodrehstühle (gepolstert) als emissionsarme Bürodrehstühle gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 117) oder gemäß den Anforderungen des EU-Umweltzeichens für Möbel ((EU) 2016/1332).
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Büromöbel (Schreibtische, Tische, Container, Schränke, Regale, Universalablagen, Sitzmöbel, und sonstige Büroeinrichtung) als emissionsarme Büromöbel gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-ZU 38) oder gemäß den Anforderungen des EU-Umweltzeichens für Möbel ((EU) 2016/1332) und aus Holz und Holzwerkstoffen aus nachweislich legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft gemäß den Anforderungen des Forest Stewardship Council (FSC) oder gemäß den Anforderungen des Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC).

Bürogeräte mit Druckfunktion

-
Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte) als stromsparende und schadstoffarme Drucker und Multifunktionsgeräte gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 205)

Bürotechnik

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Digitalprojektoren (digitale Projektoren, Beamer) als energiesparende und schadstoffarme Digitalprojektoren gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 127) oder gemäß den untenstehenden Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Artikel, Warengruppen und Dienstleistungsbereiche (siehe § 2).
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Interaktive Weißwandtafeln (Whiteboards) gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 166) oder gemäß den untenstehenden Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Artikel, Warengruppen und Dienstleistungsbereiche (siehe § 2).

Carsharing

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Carsharing als Carsharing mit schadstoffarmen Fahrzeugflotten gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 100).

Catering und Getränke

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Catering mit Getränken (Wasser, Erfrischungsgetränke) in Verpackungen ausschließlich als Getränke in Mehrweg-Verpackungen.
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Catering bei öffentlichen Veranstaltungen der Stadtgemeinde Bremen, welche diese unmittelbar selbst durchführt, gemäß Beschluss der Stadtbürgerschaft Nr. 19/220 zu Drucksache 19/372 vom 20. September 2016) mit tierisch erzeugten Lebensmitteln, die mindestens den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen entsprechen.

Druckerzeugnisse

-
Druckerzeugnisse (Broschüren, Flyer, Kalender, Kataloge, Plakate, Poster, Prospekte, Werbebeilagen, Zeitschriften, Zeitungen) als Druckerzeugnisse aus Druck- und Pressepapier (100% Recycling) gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ für Druck- und Pressepapier (DE-UZ 14a) bzw. für Karton (DE-UZ 56), als Druckerzeugnisse aus Druck- und Pressepapier überwiegend aus Altpapier gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 72) oder als umweltfreundliche Druckerzeugnisse gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 195). Klimaneutrales Drucken kann als Zuschlagskriterium angemessen berücksichtigt werden.

Gemeinschaftsverpflegung

-
Öffentliche Gemeinschaftsverpflegung in Kindertagesstätten, Schulen und Krankenhäusern in der Stadtgemeinde Bremen gemäß „Aktionsplan 2025 – Gesunde Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung der Stadtgemeinde Bremen“ (Beschluss des Senats vom 6. Februar 2018).

Geschirrspülmittel (Hand- und Maschinengeschirrspülmittel)

-
Handgeschirrspülmittel (Handspülmittel, Geschirrspülmittel, Spülmittel) gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 194) oder gemäß den Anforderungen des EU-Umweltzeichens für Handgeschirrspülmittel ((EU) 2017/1214).
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Maschinengeschirrspülmittel für Haushaltsgeschirrspülmaschinen gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 201) oder gemäß den Anforderungen des EU-Umweltzeichens für Maschinengeschirrspülmittel ((EU) 2017/1216).
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Maschinengeschirrspülmittel für den industriellen und institutionellen Bereich gemäß den Anforderungen des EU-Umweltzeichens für Maschinengeschirrspülmittel für den industriellen und institutionellen Bereich ((EU) 2017/1215).

Gießkannen

-
Gießkannen als Gießkannen aus Recycling-Kunststoff gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 30a).

Haushalts-Großgeräte

-
Haushalts-Großgeräte (Kühlgerät, Gefriergerät, Kochgerät, Backgerät, Geschirrspüler, Waschgerät, Trockengerät) gemäß den untenstehenden Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Artikel, Warengruppen und Dienstleistungsbereiche (siehe § 2).

Haushalts-Kleingeräte

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Wasserkocher als energieeffiziente Wasserkocher gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 133) oder gemäß den untenstehenden Anforderungen an energie-verbrauchsrelevante Artikel, Warengruppen und Dienstleistungsbereiche (siehe § 2).
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Kaffeemaschinen als energieeffiziente Kaffeemaschinen mit integrierter Thermoskanne gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 136) oder gemäß den untenstehenden Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Artikel, Warengruppen und Dienstleistungsbereiche (siehe § 2).
-
Staubsauger gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 188) oder gemäß den untenstehenden Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Artikel, Warengruppen und Dienstleistungsbereiche (siehe § 2).
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weitere Haushalts-Kleingeräte gemäß den untenstehenden Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Artikel, Warengruppen und Dienstleistungsbereiche (siehe § 2).

Haushaltspapier

-
Koch- und Heißfilterpapiere (z. B. Kaffeefilter, Teefilter) als ungebleichte Kochund Heißfilterpapiere aus Holzfasern aus nachweislich legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 65).
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Küchenrollen als Küchenrollen (100% Recycling) gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 5).
-
Papierservietten als Papierservietten (100% Recycling) gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 5).

Haushaltswäsche, Haushaltstextilien

-
Haushaltswäsche und Haushaltstextilien (Bettwäsche, Geschirrhandtücher, Wäschenetze) gemäß den Anforderungen des EU-Umweltzeichens für Textilerzeugnisse (2014/350/EU).

Holzartikel, Holzwerkstoffartikel

-
Artikel aus Holz oder aus Holzwerkstoffen als emissionsarme Artikel aus Holz oder aus Holzwerkstoffen gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 38) und aus nachweislich legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft gemäß den Anforderungen des Forest Stewardship Council (FSC) oder gemäß den Anforderungen des Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC).
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Holzwerkstoffplatten als emissionsarme Holzwerkstoffplatten gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 76) und aus nachweislich legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft gemäß den Anforderungen des Forest Stewardship Council (FSC) oder gemäß den Anforderungen des Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC).

Hygienepapiere

-
Hygienepapiere (Kosmetiktücher, Papierhandtücher, Servietten, Taschentücher, Toilettenpapier) als Hygienepapiere (100% Recycling) gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 5).

Informations- und Kommunikationstechnik

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Arbeitsplatzcomputer und tragbare Computer gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens Blauer Engel (DE-UZ 78) oder gemäß den Anforderungen des EU-Umweltzeichens für Personal-, Notebook- und Tablet-Computer ((EU) 2016/1371) oder gemäß den Beschaffungsleitfäden des Umweltbundesamtes oder gemäß den untenstehenden Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Artikel, Warengruppen und Dienstleistungsbereiche (siehe § 2).

Kraftfahrzeuge

-
Kraftfahrzeuge als saubere und energieeffiziente Straßenfahrzeuge gemäß den untenstehenden spezifischen Anforderungen an Straßenfahrzeuge (siehe § 3).

Lagereinrichtung

-
Lagereinrichtungen aus Holz als Lagereinrichtungen aus Holz aus nachweislich legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft gemäß den Anforderungen des Forest Stewardship Council (FSC) bzw. gemäß den Anforderungen des Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC).

Lederwaren, Gerbprodukte

-
Lederwaren (Gerbprodukte) als umweltfreundliche Lederwaren gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 148) oder, sofern am Markt nicht verfügbar, gemäß den folgenden Mindestanforderungen: aus Leder hergestellte (Arbeits-)Schuhe und Arbeitshandschuhe dürfen kein Chrom (VI) im Fertigerzeugnis enthalten. Die Materialien, die bei der Fertigung des Artikels oder im Enderzeugnis verwendet werden, dürfen kein Arsen, Cadmium oder Blei enthalten.

Leuchtmittel

-
Leuchtmittel als LED-Leuchtmittel oder als energieeffiziente Leuchtmittel mit einer Leuchtmitteleffizienz von >100 lm/W.

Matratzen

-
Matratzen als emissionsarme Matratzen mit geringem Schadstoffgehalt gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 119) oder gemäß den Anforderungen des EU-Umweltzeichens für Bettmatratzen (2014/391/EU).

Multimedia-, Unterhaltungstechnik

-
Artikel der Multimedia- oder Unterhaltungstechnik gemäß den untenstehenden Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Artikel, Warengruppen und Dienstleistungsbereiche (siehe § 2).

Packmittel

-
Eimer (Baueimer, Haushaltseimer, Mörtelkübel, Mörtelkästen, Putzeimer) als Eimer aus Recycling-Kunststoffen gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 30a)
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Papier (Packmittel) als Packpapier (100% Recycling) gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 14a, DE-UZ 14b).
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Schachteln (aus Karton bzw. Pappe) als Schachteln (100%) Recycling gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 14b).

Papeterie

-
Papiere und farbige Papiere (Druck-, Kopier-, Kraft-, Multifunktions-, Schreibund Zeichenpapier) als Papiere und farbige Papiere aus Papier (100% Recycling) gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 14a).
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Fertigerzeugnisse aus Papier (Aktendeckel, Bastelpapier, Blöcke, Briefblöcke, Briefumschläge, Collegeblöcke, Etiketten, Falttaschen, Flipchartblöcke, Formularbücher, Fotokarton, Geschenkpapier, Haftnotizen, Hefte, Kalender, Karteikarten, Karten, Kladden, Malblöcke, Moderationskarten, Moderationspapier, Notizblöcke, Notizklötze, Papierregister, Papierrollen für Bürogeräte, Polstertaschen, Ringbucheinlagen, Rückenschilder, Schreibunterlagen, Schulhefte, Spiralnotizblöcke, Stenoblöcke, Taschenkalender, Terminbücher, Tonpapier, Tonzeichenpapier, Versandtaschen, Zeichenblöcke, Zettelkasteneinlagen, Zettelwürfel) als Fertigerzeugnisse aus Papier (100% Recycling) gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 14b).
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Karton und farbiger Karton (Aktendeckel, Aktenmappen, Aktenordner, Bastelkarton, Bewerbungsmappen, Briefordner, Bürokarton, Dokumententaschen, Doppelhefter, Einhakhefter, Einschlagmappen, Hängehefter, Hängemappen, Hängeregistraturen, Hängesammler, Hefter, Heftmappen, Heftstreifen, Klemmbretter, Klemmhandmappen, Mappen, Ösenhefter, (Hartpappe-)Ordner, Ordnungsmappen, Pendelakten, Pendelhefter, Pultordner, Register, Registerkarton, Ringbücher, Ringordner, Sammelmappen, Schnellhefter, Stehsammler, Terminmappen, Trennblätter, Trennstreifen, Umlaufmappen, Unterschriftenmappen) als Karton und farbiger Karton (100% Recycling) gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 56).
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Spezialpapiere als Spezialpapiere aus Papier (100% Recycling) gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 14a) oder, sofern als 100% Recyclingpapier nicht am Markt verfügbar, als Spezialpapier gemäß den Anforderungen des EU-Umweltzeichens für grafisches Papier ((EU) 2019/70), oder, sofern am Markt nicht gemäß den Anforderungen des EU-Umweltzeichens verfügbar, als Spezialpapier aus nachweislich legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft gemäß den Anforderungen des Forest Stewardship Council (FSC) bzw. gemäß den Anforderungen des Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC) und totalchlorfrei gebleicht (TCF, totally chlorine free).

Reinigungsdienstleistungen

-
Reinigungsdienstleistungen als umweltverträgliche Reinigungsdienstleistungen unter Anwendung von Allzweck-, Sanitär- und Glasreinigern gemäß den untenstehenden Anforderungen (siehe Reinigungs-, Pflegemittel) und unter Ausschluss der dort genannten stark umweltbelastenden Reinigungsmittel/-methoden oder als umweltschonende Reinigungsdienstleistungen gemäß „Leitfaden zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen und -mitteln“ des Umweltbundesamtes oder gemäß den Anforderungen des EU-Umweltzeichens für Gebäudereinigungsdienste ((EU) 2018/680); der Reinigungsdienstleister wird zudem verpflichtet, das von ihm zur Erfüllung eingesetzte Personal regelmäßig zu schulen bzgl. umweltschonender Reinigungsmittel und entsprechender Methoden, sparsamen und bestimmungsgemäßen Einsatz von Reinigungsmitteln inklusive Dosieranleitungen und Handhabung von Dosierhilfen, ökologischer und gesundheitlicher Risiken der Inhaltsstoffe der Reinigungsmittel sowie ggf. über Schutzausrüstung. Ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem (z. B. EMAS, ISO 14001) des Bieters ist als Zuschlagskriterium angemessen zu berücksichtigen oder kann als Eignungskriterium gefordert werden.

Reinigungsbedarf

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Rohrreiniger als nicht-chemische Rohrreiniger (Rohrreinigungsspiralen, andere mechanische Rohrreinigungsgeräte und ähnliche Vorrichtungen) gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ für Rohrreiniger (DE-UZ 24)

Reinigungsmaschinen

-
Reinigungsmaschinen gemäß den untenstehenden Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Artikel, Warengruppen und Dienstleistungsbereiche (siehe § 2).

Reinigungs-, Pflegemittel

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Allzweck- und Sanitärreiniger (Alkoholreiniger, Allzweckreiniger, Bad-Reiniger, Bodenreiniger, Essigreiniger, Fettlöser, Glanzreiniger, Innenraumreiniger, Kalkreiniger, Küchenreiniger, Oberflächenreiniger, Sanitärreiniger, Sanitärunterhaltsreiniger, Schaumreiniger, Scheuermilch, Universalreiniger, WC-Gel, WC-Reiniger, WC-Reinigungsgel, Wischpflege) gemäß den Anforderungen Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 194), gemäß den Anforderungen des EU-Umweltzeichens für Allzweck- und Sanitärreiniger (2011/383/EU) oder gemäß den Anforderungen des EU-Umweltzeichens für Reinigungsmittel für harte Oberflächen ((EU) 2017/1217).
-
Glasreiniger (Fensterreiniger) gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 194) oder gemäß den Anforderungen des EU-Umweltzeichens für Allzweck- und Sanitärreiniger (2011/383/EU).
-
Ausschluss stark umweltbelastender Reinigungsmittel/-methoden: Auf folgende Reinigungsmittel/-methoden ist grundsätzlich zu verzichten: Spülkastenzusatzstoffe, WC-/Spülkasteneinhänger, WC-Steine, Duft-/Reinigungssteine für Urinale, Lufterfrischer/Duftspender für WC und Waschräume, chemische Abflussreiniger, chlorhaltige Sanitärreiniger, WC- und Badreiniger mit anorganischen Säuren.

Schmierfette / Schmierstoffe

-
Schmierstoffe als biologisch abbaubare Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 178)

Schulmöbel

-
Schulmöbel (Schreibtische, Tische, Container, Schränke, Regale, Universalablagen, Sitzmöbel) als emissionsarme Möbel gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 38) oder gemäß den Anforderungen des EU-Umweltzeichens für Möbel ((EU) 2016/1332) und aus Holz und Holzwerkstoffen aus nachweislich legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft gemäß den Anforderungen des Forest Stewardship Council (FSC) oder gemäß den Anforderungen des Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC).

Seifen

-
Seifen, Flüssigseifen, Shampoos, Duschgele und weitere abspülbare (rinseoff) Kosmetikartikel gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 203) oder gemäß den Anforderungen des EU-Umweltzeichens (2014/893/EU).

Spielwaren

-
Spielwaren aus Holz als Spielwaren aus Holz aus nachweislich legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft gemäß den Anforderungen des Forest Stewardship Council (FSC) bzw. gemäß den Anforderungen des Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC).
-
Spielwaren, die aus Leder hergestellt sind oder Lederbestandteile enthalten, dürfen kein Chrom (VI) im Fertigerzeugnis enthalten. Die Materialien, die bei der Fertigung des Artikels oder im Enderzeugnis verwendet werden, dürfen kein Arsen, Cadmium oder Blei enthalten.

Sportartikel

-
Sportartikel aus Holz als Sportartikel aus Holz aus nachweislich legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft gemäß den Anforderungen des Forest Stewardship Council (FSC) bzw. gemäß den Anforderungen des Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC).
-
Sportartikel, die aus Leder hergestellt sind oder Lederbestandteile enthalten, dürfen kein Chrom (VI) im Fertigerzeugnis enthalten. Die Materialien, die bei der Fertigung des Artikels oder im Enderzeugnis verwendet werden, dürfen kein Arsen, Cadmium oder Blei enthalten.

Spülmaschinen (Einrichtung Gewerbeküche)

-
Spülmaschinen (Einrichtung Gewerbeküchen) gemäß den untenstehenden Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Artikel, Warengruppen und Dienstleistungsbereiche (siehe § 2).

Stoffhandtuchrollen

-
Stoffhandtuchrollen als System-Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 77).

Strom

-
Strom als Öko-Strom (atomstromfrei) aus 100% erneuerbaren Energien gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) (gemäß Beschluss des Senats v. 25. März 2008).

Telefone

-
Kabellose Telefone, DECT-Telefone und (digitale) Schnurlostelefone gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 131) und Voice over IP-Telefone gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 150).

Transportdienstleistungen

-
Transportdienstleistungen, Logistik- und Postdienstleistungen unter Einsatz von emissionsarmen bzw. emissionsfreien Fahrzeugen (insbesondere Elektrofahrzeuge, (Lasten-)Fahrräder).

Waschmittel

-
Waschmittel für Haushaltswaschmaschinen (gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 202) oder gemäß den Anforderungen des EU-Umweltzeichens für Waschmittel ((EU) 2017/1218)
-
Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich gemäß den Anforderungen des EU-Umweltzeichens für Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich ((EU) 2017/1219)

Werbeartikel

-
Werbeartikel aus Recyclingstoffen oder aus nachwachsenden Rohstoffen; Werbeartikel aus Holz als Werbeartikel aus Holz aus nachweislich legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft gemäß den Anforderungen des Forest Stewardship Council (FSC) bzw. gemäß den Anforderungen des Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC).

§ 2 Spezifische Energieeffizienzanforderungen an energieverbrauchsrelevante
Artikel, Warengruppen und Dienstleistungsbereiche

Bei der Beschaffung von energieverbrauchsrelevanten Artikeln, Warengruppen und Dienstleistungsbereichen sind die Vorschriften des § 67 der Vergabeverordnung anzuwenden. Dies gilt auch für Beschaffungsvorgänge, bei denen die Schwellenwerte nach § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (EU-Schwellenwerte) nicht erreicht werden,

§ 3 Spezifische Anforderungen an Straßenfahrzeuge

Bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen sind die Vorschriften des § 68 der Vergabeverordnung anzuwenden. Dies gilt auch für Beschaffungsvorgänge, bei denen die Schwellenwerte nach § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (EU-Schwellenwerte) nicht erreicht werden.

§ 4 Weitere Hinweise

Informations- und Beratungsangebote

-
Grundsatzfragen der ökologischen Beschaffung im Referat „Umweltinnovationen & Anpassung an den Klimawandel“ beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr.
-
Leitfäden, Ausschreibungsempfehlungen und Kriterienkataloge für umweltverträgliche Beschaffung beim Umweltbundesamt (beschaffung-info.de) und bei der Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (nachhaltigebeschaffung.info).

Bei begründeten Ausnahmefällen ist die Nichtanwendung der in dieser Anlage festgelegten Mindeststandards in der Vergabeakte zu dokumentieren. Ein begründeter Ausnahmefall liegt vor, wenn am Markt keine Artikel verfügbar sind, die die festgelegten Mindeststandards erfüllen. Sofern Artikel mit im Wesentlichen vergleichbaren Umwelteigenschaften verfügbar sind, sind diese Anforderungen für die Beschaffung zu übernehmen. Ferner liegt ein begründeter Ausnahmefall vor, wenn am Markt Artikel mit den hier festgelegten Mindeststandards verfügbar sind, jedoch bei zentralen Eigenschaften so gewichtige Nachteile gegenüber Artikeln aufweisen, die die Mindeststandards nicht erfüllen, dass sie dem Einsatz des Artikels entgegenstehen. Zum Nachweis sind die gewichtigen Nachteile bei zentralen Eigenschaften des Artikels in der Vergabeakte konkret zu benennen und zu begründen, weshalb diese dem Einsatz des Artikels entgegenstehen.

Inkrafttreten

Die Anlage zu den Umwelt- und Energieeffizienzanforderungen an Artikel, Warengruppen und Dienstleistungsbereiche tritt am Tag der Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung der Freien Hansestadt Bremen – Land und Stadtgemeinde Bremen (VVBesch) vom 14. Mai 2019 in Kraft.



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