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Bekanntgabe der Richtlinie zur Durchführung der Gefahrgutverordnung
Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen
(Durchführungsrichtlinien - Gefahrgut - RSEB)
Vom 24. Mai 2019
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen - RSEB - vom 30. April 2019 im Verkehrsblatt Heft 8 2019 S. 306 bekannt gegeben.
Diese Richtlinien berücksichtigen
Die neuen Richtlinien werden zum 1. Juli 2019 verbindlich eingeführt.
Die GGVSEB-Durchführungsrichtlinien - RSEB – vom 28. April 2017 (VkBl. 2017 S. 474) wird aufgehoben.
Bremen, den 6. Mai 2019
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen