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Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Chemikalien- und dem Wasch- und Reinigungsmittelrecht

Vom 21. Mai 2019

Veröffentlichungsdatum:29.05.2019 Inkrafttreten30.05.2019
Fundstelle Brem.ABl. 2019, S. 479
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Chemikalien- und dem Wasch- und Reinigungsmittelrecht vom 21. Mai 2019 (Brem.ABl. 2019, S. 479)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Senatskanzlei
Erlassdatum:21.05.2019
Fassung vom:21.05.2019
Gültig ab:30.05.2019
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2019, 479
Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Chemikalien- und dem Wasch- und Reinigungsmittelrecht

Bekanntmachung über die zuständigen Behörden
nach dem Chemikalien- und dem Wasch- und Reinigungsmittelrecht

Vom 21. Mai 2019

Der Senat bestimmt:

§ 1
Zuständige Behörden

Die Zuständigkeit für die Durchführung des Chemikaliengesetzes und des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes sowie der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen und der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich dieser Gesetze ergibt sich aus der Anlage.

§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Chemikaliengesetz und dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 9. Oktober 2012 (Brem.ABl. S. 788 — 8053-i-1) außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 21. Mai 2019

Der Senat


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