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Allgemeiner Teil der Masterprüfungsordnungen der Universität Bremen vom 27. Januar 2010

juris-Abkürzung:ATUniMAPO BR
Ausfertigungsdatum:27.01.2010
Gültig ab:27.01.2010
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2010, 517
Gliederungs-Nr:-
Allgemeiner Teil der Masterprüfungsordnungen
der Universität Bremen
Vom 27. Januar 2010

Änderungshistorie

Änderungen

1.

Inhaltsübersicht, §§ 4, 5, 10, 16, 20, 21, 25 und 28 geändert durch Ordnung vom 27.10.2010 (Brem.ABl. 2011 S. 378, 1433)

2.

§ 13 geändert durch Ordnung vom 21.03.2012 (Brem.ABl. S. 242)

3.

§ 22 geändert durch Ordnung vom 12.12.2012 (Brem.ABl. 2013 S. 89)

4.

mehrfach geändert durch Ordnung vom 06.07.2017 (Brem.ABl. S. 602)

5.

Inhaltsverzeichnis und § 11 geändert, § 15 neu gefasst durch Ordnung vom 22.05.2019 (Brem.ABl. S. 536)

6.

§§ 10, 17 und 21 geändert durch Artikel 1 des Beschlusses vom 27.05.2020 (Brem.ABl. S. 529)1)

7.

§§ 10 und 13 geändert durch Ordnung vom 24.02.2021 (Brem.ABl. S. 201)

8.

§§ 10 und 21 geändert durch Ordnung vom 19.05.2021 (Brem.ABl. S. 446)

9.

mehrfach geändert, Anlage 4 angefügt durch Ordnung vom 21.07.2021 (Brem.ABl. S. 814; 2024 S. 409)2)3)

10.

§ 13 und Anlage 1 geändert durch Ordnung vom 26.01.2022 (Brem.ABl. S. 49; 2024 S. 409)

Fußnoten

1)

[Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses vom 27. Mai 2020 (Brem.ABl. S. 529, 530) gilt folgende Regelung:
”Die Änderungen finden Anwendung auf das Sommersemester 2020 sowie auf das Wintersemester 2020/21 und gelten für Studierende, die in diesen Semestern an der Universität Bremen immatrikuliert sind.”]

2)

[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 1 Nr. 2 der Ordnung vom 21.07.2021 gilt:
„Die in der Fassung vorherrschende Sparschreibung von Paarformen wird gemäß Teil B Ziffer 1.8 Rn. 110 Handbuch der Rechtsförmlichkeit redaktionell angepasst, um die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu gewährleis-ten; dabei werden Spiegelstriche i.d.R. durchgängig durch die Worte ‚und‘, ‚oder‘ sowie ‚bzw.‘ ersetzt und die weiblichen und männlichen Formen ausgeschrieben. Ist dies aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht möglich, werden geschlechtsneu-trale Personenbezeichnungen oder Umschreibungen verwendet bzw. sie werden gemäß Artikel 1 § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) durch eine barrierefreie Formulierung ersetzt.“]

3)

[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 1 Nr. 3 der Ordnung vom 21.07.2021 gilt:
„Im gesamten Text wird einheitlich der Begriff „Leistungspunkte“ verwendet.“]

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