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Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2019

Veröffentlichungsdatum:05.08.2019 Inkrafttreten06.08.2019
Fundstelle Brem.ABl. 2019, S. 981
Bezug (Rechtsnorm)BremIngG § 17, LHO § 108
Zitiervorschlag: "Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2019 (Brem.ABl. 2019, S. 981)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:02.04.2019
Fassung vom:02.04.2019
Gültig ab:06.08.2019
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 17 BremIngG, § 108 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2019, 981
Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2019

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer
der Freien Hansestadt Bremen
für das Jahr 2019

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2019 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

A. Freiwillige Mitglieder

1.

Selbstständige

150,00 €




2.

Angestellte, Beamtinnen/Beamte

90,00 €

B. Pflichtmitglieder

1.

1.

Selbstständige

525,00 €




2.

Angestellte, Beamtinnen/Beamte (ohne Nebentätigkeit)

220,00 €




3.

Angestellte, Beamtinnen/Beamte (mit Nebentätigkeit)

280,00 €

2.

1.

Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, die in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieurinnen/Beratenden Ingenieure wahrnehmen

280,00 €




2.

Angestellte Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure

400,00 €




3.

Freiberuflich tätige Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure

525,00 €





und zusätzlich nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung:






-

bei 1 bis 10 Beschäftigten je Beschäftigten

50,00 €






-

sowie für jeden weiteren Beschäftigten (bis maximal 30 Beschäftigte)

15,00 €

Ist eine Beratende Ingenieurin/Beratender Ingenieur in mehreren Listen eingetragen, so ist diese/dieser beitragsmäßig der Gruppe B2 (Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure) zuzuordnen.
3.

1.

Im Land Bremen zugelassene Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure für Baustatik und Standsicherheit

525,00 €




2.

Im Land Bremen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/Vermessungsingenieure

525,00 €

Beschlossen am 27. November 2018 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.

Ausgefertigt am 2. April 2019

Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen

Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 27. November 2018 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2019 werden nach § 17 Absatz 4 BremIngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.

Bremen, den 24. Juni 2019

Die Senatorin für Finanzen

Bremen, den 2. Juli 2019

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
– Aufsichtsbehörde –


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