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Jahresabschluss der Werkstatt Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, für das Geschäftsjahr 2018

Veröffentlichungsdatum:15.08.2019 Inkrafttreten16.08.2019
Fundstelle Brem.ABl. 2019, S. 987
Bezug (Rechtsnorm)BremSVG § 7
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss der Werkstatt Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, für das Geschäftsjahr 2018 (Brem.ABl. 2019, S. 987)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
Erlassdatum:15.08.2019
Fassung vom:15.08.2019
Gültig ab:16.08.2019
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 7 BremSVG
Fundstelle:Brem.ABl. 2019, 987
Jahresabschluss der Werkstatt Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, für das Geschäftsjahr 2018

Jahresabschluss der Werkstatt Bremen
Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen,
für das Geschäftsjahr 2018

Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes der Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinde vom 20. Juli 1992 (Brem.GBl. S. 161) hat der Betriebsausschuss Werkstatt Bremen den Jahresabschluss 2018, den Lagebericht, die Erfolgsübersicht und den Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis genommen und mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

Der Betriebsausschuss beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Betriebsleitung.

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2018



Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung 2018



Anlage 3:

Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

gez. Senatorin Anja Stahmann
Vorsitzende des Betriebsausschusses
Werkstatt Bremen


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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