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  • Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Bauingenieurwesen (Fachspezifischer Teil) vom 3. Januar 2018

Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Bauingenieurwesen (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:24.01.2018 Inkrafttreten01.09.2019
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2019 bis 31.08.2020Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Ordnung vom 4. Juli 2021 (Brem.ABl. S. 882)
Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 8

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juris-Abkürzung: BauIngWBacfPO BR 2018
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BauIngWBacfPO BR 2018
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Bauingenieurwesen
(Fachspezifischer Teil)
Vom 3. Januar 2018
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2019 bis 31.08.2020
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Ordnung vom 4. Juli 2021 (Brem.ABl. S. 882)

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 10. Januar 2018 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. August 2017 (Brem.GBl. S. 263), den fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Bauingenieurwesen in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011 (Brem.ABl. S. 1457) (AT-BPO), der zuletzt durch Ordnung vom 28. Oktober 2014 (Brem.ABl. S. 1451) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester. Sie umfasst eine Praxisphase, die Bachelorthesis und das Kolloquium.

(2) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Module, die im Einzelnen zu erbringenden Leistungspunkte sowie Anmeldevoraussetzungen für einzelne Module ergeben sich aus Anlage 1.

(3) Der Gesamtumfang des Studiums beträgt 210 Leistungspunkte.

§ 2
Praxisphase

(1) Die Praxisphase wird wahlweise im siebten (Regelfall) oder im fünften Semester durchgeführt. Ihr Umfang beträgt 12 Wochen.

(2) Die Praxisphase kann nur angetreten werden, wenn mindestens 114 Leistungspunkte erreicht wurden.

(3) Als Ausbildungsstellen kommen Betriebe in Betracht, deren Aufgaben den ständigen Einsatz von Ingenieurinnen und Ingenieuren oder vergleichbar Qualifizierten erfordern. Als Arbeitsbereiche, die für die Tätigkeit von Studierenden im Rahmen des praktischen Studiensemesters geeignet sind, gelten zum Beispiel:

-

Mitwirkung bei der Grundlagenermittlung, Ausführungsplanung, Massenermittlung und Erstellung von Ausschreibungsunterlagen,

-

Mitwirkung bei der Kalkulation, Wahl der Bauverfahren, Arbeitsvorbereitung, Nachkalkulation,

-

Mitwirkung in der Bauleitung bei Einsatz von Personal, Geräten und Baumaschinen, Baustoffen, Qualitätssicherung, Bauüberwachung, Abnahme, Aufmaß, Abrechnung.

(4) Begleitend zum Praxissemester ist ein Bericht anzufertigen.

§ 3
Prüfungsleistungen

(1) Die studienbegleitenden Prüfungsleistungen der Module werden in dem in Anlage 1 bestimmten Umfang erbracht.

(2) Studienbegleitende Prüfungsleistungen nach Absatz 1 werden neben den in § 7 Absatz 2 AT-BPO genannten auch in den folgenden Formen erbracht:

1.

Software-Dokumentation (Rechnerprogramm mit Dokumentation): Eine Software-Dokumentation umfasst in der Regel die Bearbeitung eines bauspezifischen Problems und dessen Codierung in einer geeigneten Programmiersprache sowie die Programmdokumentation mit dem Programmtext (Quellprogramm) und einem Ergebnisprotokoll.

2.

Praktischer Versuch (Laborübung): Praktische Versuche (Laborübungen) umfassen theoretische Vorbereitung, praktische Durchführung und schriftliche Darstellung experimenteller Arbeiten sowie die Angabe, Auswertung und kritische Würdigung der Ergebnisse. Die Anzahl der Laborversuche und die Bearbeitungsfristen zur Erstellung des schriftlichen Teils werden von der oder dem Lehrenden rechtzeitig zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

3.

Entwurf: Ein Entwurf ist eine schriftliche und zeichnerische Darstellung von Ergebnissen eines Arbeitsvorhabens mit einem Thema aus dem Lehrveranstaltungszusammenhang. Dazu können zum Beispiel Berechnung und Konstruktion eines Tragwerks oder Erstellen einer Verkehrsplanung jeweils inklusive einer Präsentation und mündlicher Erläuterung gehören.

4.

Kolloquium zu Modulen: Ein Kolloquium zu Modulen stellt ein Fachgespräch zu den Inhalten des jeweiligen Moduls dar. Der Prüfling soll nachweisen, dass er die im Modul behandelten Zusammenhänge erkennt und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einordnen kann. Das Kolloquium kann als Gruppenprüfung mit mehreren Studierenden oder als Einzelprüfung durchgeführt werden. Die Dauer des Kolloquiums soll für einen Prüfling zwischen 15 und 30 Minuten betragen. Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse des Kolloquiums sind in einem Protokoll festzuhalten. Das Ergebnis ist dem Prüfling jeweils im Anschluss an die Prüfung bekanntzugeben.

(3) Für Prüfungsleistungen nach Absatz 2 Nummern 1 bis 4 sowie für Hausarbeiten und Projektarbeiten können die Studierenden Themen vorschlagen.

(4) Prüfungsleistungen nach Absatz 2 können auch durch eine Gruppe von in der Regel nicht mehr als drei Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

(5) Eine Projektarbeit nach § 7 AT-BPO ist eine lehrgebietsübergreifende, schriftliche Ausarbeitung, die auch einen zeichnerischen Anteil enthalten kann. Die Themenstellung muss die Auseinandersetzung mit einem Projektthema aus einem der Vertiefungsprofile enthalten. Sie soll eine über die vermittelten Veranstaltungsinhalte hinausgehende fachliche Vertiefung ermöglichen. Zur endgültigen Bewertung einer Projektarbeit kann ein ergänzendes Fachgespräch über den Gegenstand der Prüfungsleistung oder ein Testat stattfinden.

§ 4
Bildung der Noten

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung wird aus dem Durchschnitt der Modulnoten nach Anlage 1 gebildet. In die Gesamtnote gehen mit folgendem Gewicht ein:

-

Die Note der Bachelorthesis mit

10 %,

-

die Note des Kolloquiums mit

5 %,

-

die Note (Mittelwert) der übrigen Module mit

85 %.

§ 5
Bachelorthesis und Kolloquium

(1) Die Bachelorthesis soll thematisch Fragestellungen aus der Praxisphase oder aus den in Anlage 1 aufgeführten Vertiefungsprofilen aufgreifen und behandeln.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.

(3) Zur Bachelorthesis wird ein Kolloquium durchgeführt.

§ 6
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Science“ („B. Sc.“).

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. September 2018 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium an der Hochschule Bremen aufnehmen.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Bauingenieurwesen (Fachspezifischer Teil) vom 13. August 2010 (Brem.ABl. 2011 S. 256), die zuletzt durch Ordnung vom 11. April 2013 (Brem.ABl. Seite 388) geändert wurde, außer Kraft. Absatz 3 bleibt unberührt.

(3) Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung im Studium nach der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Bauingenieurwesen (Fachspezifischer Teil) vom 13. August 2010 (Brem.ABl. 2011 S. 256), die zuletzt durch Ordnung vom 11. April 2013 (Brem.ABl. Seite 388) geändert wurde, befinden, legen die Bachelorprüfung nach den bisherigen Bestimmungen ab. Auf Antrag können sie die Bachelorprüfung nach dieser Ordnung ablegen mit Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 28. Februar 2022. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.

Anlage 1

Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung

1.

Semester

Nr.

Prüf.-
Nr.1

Modultitel

SWS

ECTS

PL2

1.1

1110

Projektmodul 1

 

6

HA+KOL+PR

1.1.1

 

Wissenschaftliches Arbeiten, Baugeschichte

2

 

 

1.1.2

 

Bautechnisches Englisch

2

 

 

1.1.3

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

1.2

1120

Baukonstruktion und Bauphysik 1

 

6

PF+KL

1.2.1

 

Baukonstruktion 1

2

 

 

1.2.2

 

Bauphysik 1

2

 

 

1.2.3

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

1.3

1130

Baustoffkunde und Baubetrieb

 

6

KL+ENT

1.3.1

 

Baustoffkunde 1

2

 

 

1.3.2

 

Baubetrieb - Ablaufplanung

2

 

 

1.3.3

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

1.4

1140

Technische Mechanik

 

6

PF

1.4.1

 

Technische Mechanik

2

 

 

1.4.2

 

Baumechanik

2

 

 

1.4.3

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

1.5

1150

Ingenieurmathematik und Bauinformatik

 

6

PF+SDO

1.5.1

 

Ingenieurmathematik 1

2

 

 

1.5.2

 

Bauinformatik-CAD

2

 

 

1.5.3

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

25

30

 

2.

Semester

Nr.

Prüf.-
Nr.

Modultitel

SWS

ECTS

PL

2.1

1210

Projektmodul 2

 

6

PF

2.1.1

 

Projektmodul 2

4

 

 

2.1.2

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

2.2

1220

Baukonstruktion und Bauphysik 2

 

6

PF+KL

2.2.1

 

Baukonstruktion 2

2

 

 

2.2.2

 

Bauphysik 2

2

 

 

2.2.3

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

2.3

1230

Baustoffkunde

 

6

KL

2.3.1

 

Baustoffkunde 2

4

 

 

2.3.2

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

2.4

1240

Baustatik und Stahlbau

 

6

PF

2.4.1

 

Baustatik 1

2

 

 

2.4.2

 

Stahlbau 1

2

 

 

2.4.3

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

2.5

1250

Ingenieurmathematik

 

6

KL+SDO

2.5.1

 

Ingenieurmathematik 2

3

 

 

2.5.2

 

Ingenieurmathematisches Laborpraktikum

1

 

 

2.5.3

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

25

30

 

3.

Semester

Nr.

Prüf.-
Nr.

Modultitel

SWS

ECTS

PL

3.1

1310

Projektmodul 3

 

6

 

3.1.1

 

Projektmodul 3

4

 

 

3.1.2

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

3.2

1320

Siedlungswasserwirtschaft und Wasserbau

 

6

KL

3.2.1

 

SIWI Grundlagen

2

 

 

3.2.2

 

Wasserbau Grundlagen

2

 

 

3.2.3

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

3.3

1330

Verkehrssysteme und Verkehrsinfrastruktur

 

6

KL

3.3.1

 

Verkehrssysteme und Verkehrsinfrastruktur

4

 

 

3.3.2

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

3.4

1340

Baustatik und Massivbau

 

6

KL

3.4.1

 

Baustatik 2

2

 

 

3.4.2

 

Massivbau 1

2

 

 

3.4.3

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

3.5

1350

Hydromechanik

 

6

KL

3.5.1

 

Hydromechanik

3,5

 

 

3.5.2

 

Hydromechanisches Laborpraktikum

0,5

 

 

3.5.3

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

25

30

 

4.

Semester

Nr.

Prüf.-
Nr.

Modultitel

SWS

ECTS

PL

4.1

1410

Projektmodul 4

 

6

PA

4.1.1

 

Projektmodul 4

4

 

 

4.1.2

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

4.2

1420

ÖPNV-Systeme und Wasserbau

 

6

KL

4.2.1

 

ÖPNV-Systeme

2

 

 

4.2.2

 

Wasserbau

2

 

 

4.2.3

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

4.3

1430

Preisermittlung u. Baukalkulation

 

6

ENT

4.3.1

 

Preisermittlung und Baukalkulation

4

 

 

4.3.2

 

Modulbezogenen Übung

1

 

 

4.4

1440

Geotechnik 1

 

6

KL+PV

4.4.1

 

Bodenphysik

2

 

 

4.4.2

 

Bodenmechanisches Laborpraktikum

1

 

 

4.4.3

 

Flachgründungen

1

 

 

4.4.4

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

4.5

145x

Vertiefungspflichtmodul 13

 

6

 

4.5.1

 

Vertiefungspflichtmodul 1 (4.6 oder 4.7)

4

 

 

4.5.2

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

25

30

 

5.

Semester

Nr.

Prüf.-
Nr.

Modultitel

SWS

ECTS

PL

5.1

150x

Projektmodul 5

 

6

s.u.

5.1.1

 

Projekt nach Vertiefungsrichtung (5.6 oder 5.7)

4

 

 

5.1.2

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

5.2

1520

Baurecht

 

6

KOL

5.2.1

 

Baurecht

4

 

 

5.2.2

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

5.3

153x

Vertiefungspflichtmodul 2

 

6

s.u.

5.3.1

 

Vertiefungspflichtmodul (5.8 oder 5.9)

4

 

 

5.3.2

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

5.4

154x

Wahlpflichtmodul 1

 

6

s.u.

5.4.1

 

Wahlpflichtmodul 1

4

 

 

5.4.2

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

5.5

155x

Wahlpflichtmodul 2

 

6

s.u.

5.5.1

 

Wahlpflichtmodul 2

4

 

 

5.5.2

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

25

30

 

6.

Semester

Nr.

Prüf.-
Nr.

Modultitel

SWS

ECTS

PL

6.1

161x

Projektmodul 6

 

6

s.u.

6.1.1

 

Projekt nach Vertiefungsrichtung (6.6 oder 6.7)

4

 

 

6.1.2

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

6.2

162x

Vertiefungspflichtmodul 3

 

6

s.u.

6.2.1

 

Vertiefungspflichtmodul (6.8 oder 6.9)

4

 

 

6.2.2

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

6.3

163x

Vertiefungspflichtmodul 4

 

6

s.u.

6.3.1

 

Vertiefungspflichtmodul (6.10 oder 6.11)

4

 

 

6.3.2

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

6.4

164x

Wahlpflichtmodul 3

 

6

s.u.

6.4.1

 

Wahlpflichtmodul 3

4

 

 

6.4.2

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

6.5

165x

Wahlpflichtmodul 4

 

6

s.u.

6.5.1

 

Wahlpflichtmodul 4

4

 

 

6.5.2

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

25

30

s.u.

7.

Semester

Nr.

Prüf.-
Nr.

Modultitel

SWS

ECTS

PL

7.1

1710

Praxis und Praxisseminar

 

18

B

7.1.1

 

Praxisphase

 

 

 

7.1.2

 

Praxisseminar

4

 

 

7.1.3

 

Modulbezogene Übung

1

 

 

7.2

1720

Thesis und Thesisseminar

 

12

PR+KOL

7.2.1

 

Thesis und Thesisseminar

4

 

 

 

 

 

9

30

 

Listen der Wahlpflichtmodule4:

Pflichtmodule der Vertiefungsrichtung Konstruktiver Ingenieurbau

Nr.

Prüf.-
Nr.

Modultitel

PL

4.6

1451

Massivbau 2 inkl. CAE

KL

5.6

1501

Projektmodul 5 - Konstruktiver Ingenieurbau

PA

5.8

1531

Stahlbau 2 inkl. CAE

ENT+KOL

6.6.

1611

Projektmodul 6 - Konstruktiver Ingenieurbau

PA

6.8

1621

Baustatik 3 und Computerorientierte Methoden

PF

6.10

1631

Betontechnologie

KL

Pflichtmodule der Vertiefungsrichtung Infrastruktur

Nr.

Prüf.-
Nr.

Modultitel

PL

4.7

1452

Gewässer- und Flussbau

ENT+KOL

5.7.

1502

Projektmodul 5 - Infrastruktur

PA

5.9

1532

Städtebau und Verkehrsplanung

HA+PR

6.7

1612

Projektmodul 6 - Infrastruktur

PA

6.9

1622

Schienenverkehr, Bau und Baubetrieb

HA+R

6.11

1632

SIWA Wassernetze

ENT+KOL

Wahlpflichtmodule ohne Bindung an eine Vertiefungsrichtung (Angebot im Wintersemester)

Nr.

Prüf.-
Nr.

Modultitel

PL

5.10

1510

Massivbau 3

KL

5.11

1511

Ingenieurholzbau

PF

5.12

1512

Küsteningenieurwesen

ENT+MP

5.13

1513

SIWA-Wasseraufbereitung

ENT+KOL

5.14

1514

Straßenbau und Straßenerhaltung

KL

5.15

1515

Logistik im Güterverkehr

HA+PR+KOL

5.16

1516

Bauprojektmanagement

ENT

5.17

1517

Baubetriebswirtschaftslehre

MP

5.18

1518

Bautechnische Gebäudeausstattung

ENT+KOL

5.19

1519

Numerische Methoden im Bauwesen/ Numerical Methods in Civil Engineering (Engl.)

HA

5.20

1520

Interdisciplinary Design (Engl.)

PF+PR

5.21

1521

Technical English

KL+R

5.22

1522

Geotechnik 2

KL

Wahlpflichtmodule ohne Bindung an eine Vertiefungsrichtung (Angebot im Sommersemester)

Nr.

Prüf.-
Nr.

Modultitel

PL

6.12

1610

Massivbau 4 - Anwendungen

ENT

6.13

1611

Stahlbau 3 - Konstruktionen

ENT+KOL

6.14

1612

Mauerwerksbau

KL

6.15

1613

Experimentelle Statik/ Experimental Statics (Engl.)

EX+MP

6.16

1614

Geotechnische Modelle und Sicherheitskonzepte für Tragwerke

KOL

6.17

1615

Flughafenplanung und Flughafenbau/ Airport Planning Design

R+HA+KOL

6.18

1616

Stadtentwicklung

ENT+PR+KOL

6.19

1617

Schlüsselfertigbau

ENT

6.20

1618

Bauverfahrenstechnik

ENT

6.21

1619

Kommunikationstechnik

KOL

Für die Wahlpflichtmodule gelten folgende Anmeldevoraussetzungen

Wahlpflichtmodul

Voraussetzungen zur Anmeldung

5.3 bis 5.22

1.4 Technische Mechanik

1.5 Ingenieurmathematik und Bauinformatik

6.2 bis 6.21

2.4 Baustatik und Stahlbau

2.5 Ingenieurmathematik

Fußnoten

1

Vom Prüfungsamt vergebene Kennnummer.

2

Formen der Prüfungsleistungen: KL - Klausur (schriftliche Aufsichtsarbeit), MP - mündliche Prüfung, KOL - Kolloquium zu Modulen, R - Referat, HA - Hausarbeit, B - Bericht, EX - experimentelle Arbeit, ENT - Entwurf, PA - Projektarbeit, PF - Portfolio, PR - Präsentation, PV - praktischer Versuch, SDO - Softwaredokumentation. Bei kombinierten Prüfungsleistungen (z. B. „ENT+KOL“) ist der Umfang der Einzelprüfungen angemessen zu verkürzen. Die Einzelnoten gehen zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein.

3

Die Studierenden entscheiden sich rechtzeitig vor Beginn des vierten Semesters für eine der beiden Vertiefungsrichtungen und melden sich für die Wahlpflichtmodule entsprechend der gewählten Vertiefungsrichtung an.

4

Das aktuelle Angebot der nicht an eine Vertiefungsrichtung gebundenen Wahlpflichtmodule wird vom Abteilungsrat rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Semesters festgelegt. Die Unterrichtssprache kann nach Maßgabe der Modulbeschreibung Englisch sein. Anstelle der nicht an eine Vertiefungsrichtung gebundenen Wahlpflichtmodule können Module im Umfang von 12 Leistungspunkten nach Genehmigung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses als Wahlmodule aus anderen Studienangeboten der Hochschule Bremen belegt werden.


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