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Richtlinie zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 2: Pauschaler Zuschuss pro Monat für Einrichtungsleitungen (Ziffer 3.5, Absatz 2)

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Kinder und Bildung
Erlassdatum:04.12.2019
Fassung vom:04.12.2019
Gültig ab:15.01.2020
Gültig bis:31.03.2021  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinie zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 2: Pauschaler Zuschuss pro Monat für Einrichtungsleitungen (Ziffer 3.5, Absatz 2)

Anlage 2:

Richtlinie zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen, gültig ab 1. März 2020

Pauschaler Zuschuss pro Monat für Einrichtungsleitungen (Ziffer 3.5, Absatz 2)

Anzahl der regelmäßig belegten Plätze

maximaler Zuschuss pro Monat



ab 28 regelmäßig belegter Plätze

852,00 €

ab 42 regelmäßig belegter Plätze

1 277,00 €

ab 56 regelmäßig belegter Plätze

1 701,00 €

ab 70 regelmäßig belegter Plätze

2 127,00 €

ab 84 regelmäßig belegter Plätze

2 558,00 €



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