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Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2020

Amtliche Abkürzung:BremBVO
Ausfertigungsdatum:01.01.2020
Gültig ab:01.01.2020
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2020, 60, 61
Gliederungs-Nr:2042-e-1
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
(Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2020

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 4j geändert, Anlage 3a neu gefasst durch Verordnung vom 20. September 2022 (Brem.GBl. S. 498)

2.

§§ 12 und 12a geändert, § 1b eingefügt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. Oktober 2022 (Brem.GBl. S. 728, 738)

3.

§§ 4j und 4l geändert, § 12a neu gefasst durch Verordnung vom 9. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 473)

4.

§ 13 geändert durch Verordnung vom 12. September 2023 (Brem.GBl. S. 508)

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