Sie sind hier:
- Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente sowie ihrer Bestandteile nach § 18a Absatz 7 der Landeshaushaltsordnung (Konjunkturbereinigungsverfahrensverordnung - KBVV) vom 21. April 2020
Artikel Versenden
Die mit * markierten Felder müssen ausgefüllt werden.