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Gesetz über die Erhebung von Steuern durch Kirchen, andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften in der Freien Hansestadt Bremen (Kirchensteuergesetz - KiStG -) in der Fassung vom 23. August 2001

Amtliche Abkürzung:KiStG
Neugefasst:23.08.2001
Gültig ab:01.01.2001
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2001, 263
Gliederungs-Nr:61-d-1
Gesetz über die Erhebung von Steuern
durch Kirchen, andere Religionsgemeinschaften und
Weltanschauungsgemeinschaften in der Freien Hansestadt Bremen
(Kirchensteuergesetz - KiStG -)
in der Fassung vom 23. August 2001

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 4, 5, 6, 8, 9 und 10 geändert durch Gesetz vom 18.11.2008 (Brem.GBl. S. 388)

2.

§§ 4, 6, 7 und 9 geändert, § 12 aufgehoben durch Gesetz vom 25.11.2014 (Brem.GBl. S. 548)

3.

§ 2a neu eingefügt sowie § 12 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.03.2016 (Brem.GBl. S. 200)

4.

§§ 7 und 8 geändert durch Gesetz vom 19.05.2020 (Brem.GBl. S. 338)

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