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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang European Finance and Accounting (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:31.07.2019 Inkrafttreten01.09.2020 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Ordnung vom 28. April 2020 (Brem.ABl. S. 638)
Fundstelle Brem.ABl. 2019, S. 965, 1317
Zitiervorschlag: "Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang European Finance and Accounting (Fachspezifischer Teil) vom 25. Juni 2019 (Brem.ABl. 2019, S. 965, 1317), zuletzt geändert durch Ordnung vom 28. April 2020 (Brem.ABl. S. 638)"

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juris-Abkürzung: EFABacfPO BR 2019
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:EFABacfPO BR 2019
Ausfertigungsdatum:25.06.2019
Gültig ab:01.09.2019
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2019, 965, 1317
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang European Finance and Accounting
(Fachspezifischer Teil)
Vom 25. Juni 2019
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Ordnung vom 28. April 2020 (Brem.ABl. S. 638)

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 11. Juli 2019 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2019 (Brem.GBl. S. 71), die vom Fakultätsrat der Fakultät 1 auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 2/2010, 2/2019) sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossene Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang European Finance and Accounting (Fachspezifischer Teil) in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011 (Brem.ABl. S. 1457) (AT-BPO), der zuletzt durch Ordnung vom 15. Mai 2018 (Brem.ABl. S. 453) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet zwei Auslandsstudiensemester, ein Praxissemester und die Bachelorthesis.

(2) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 Leistungspunkte (Credits).

§ 2
Auslandsstudium / Praxisphase

(1) Der Beginn der Auslandsstudiensemester ist nur möglich, wenn im Rahmen der ersten vier Semester des Regelstudienverlaufs nach Anlage 1 mindestens 90 Leistungspunkte erreicht wurden. Studierende, die das Auslandsstudium an einer der Kooperationshochschulen des Studiengangs zu absolvieren beabsichtigen und entsprechend der von den beteiligten Hochschulen getroffenen Vereinbarungen gleichzeitig den ausländischen Studienabschluss erwerben möchten, müssen vor Antritt des Auslandsstudiums mindestens 120 Leistungspunkte nachweisen, die in der Regel vollständig in Modulen erworben werden müssen, die den ersten vier Semestern des Regelstudienverlaufs nach Anlage 1 zugeordnet sind. Eine Aufstellung der jeweils aktuellen Kooperationen ist in der Verwaltung der Fakultät erhältlich.

(2) In den beiden Auslandssemestern sind zu den in den Modulen 5.1 bis 6.5 in Anlage 1 genannten Fachgebieten gleichwertige Module in einem Umfang von 30 Leistungspunkten je Semester erfolgreich abzuschließen. Der vorgesehene Studienplan soll vorab durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses genehmigt werden.

(3) Die Noten der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen werden zu einer Durchschnittsnote zusammengefasst, die mit einem Gewicht von 10 Modulen in die Berechnung der Abschlussnote eingeht.

(4) Nähere Regelungen zur praktischen Studienphase trifft Anlage 2.

§ 3
Prüfungsleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Prüfungsleistungen sind neben den im AT-BPO genannten Formen in folgenden Formen nach Maßgabe der Anlage 1 zu erbringen:

1.

Lernportfolio: Ein Lernportfolio ist eine von den Studierenden nach zuvor festgelegten Kriterien ausgewählte schriftliche Darstellung von eigenen Arbeiten, mit denen sie den eigenen Lernfortschritt und Leistungsstand zu einem bestimmten Zeitpunkt und bezogen auf einen definierten Inhalt nachweisen. Die Auswahl der Arbeiten, deren Bezug zum eigenen Lernfortschritt und ihr Aussagegehalt für das Erreichen der Qualifikationsziele müssen begründet werden. Im Lernportfolio sollen die Studierenden nachweisen, dass sie für ihren Lernprozess Verantwortung übernommen haben und die in der Modulbeschreibung dokumentierten Qualifikationsziele erreicht haben. Als Bestandteile des Lernportfolios kommen je nach Modulbeschreibung insbesondere Konzeptpapiere, Arbeiten mit Anwendungsbezug, Internetseiten, Weblogs, reflektierte Literaturrecherchen mit Bibliographie-Ergebnissen, Analysen mit Methodendarstellungen, Thesenpapiere sowie grafische Aufbereitungen eines Sachverhalts oder einer Fragestellung in Betracht. Das Lernportfolio umfasst in der Regel mindestens 20 Seiten.

2.

Kombinierte Prüfung: Eine kombinierte Prüfung besteht entweder aus einer verkürzten Klausur und einem Referat oder einer verkürzten Klausur und einer mündlichen Prüfung.

3.

Essay: Ein Essay ist eine kritische Auseinandersetzung mit einer wissenschaftlichen Position. Der Essay soll zwischen fünf und zehn Seiten umfassen. Mit Essays zeigen die Studierenden, dass sie in der Lage sind, wissenschaftliche Positionen darzustellen, argumentativ gegeneinander abzuwägen, kritisch zu hinterfragen, selbstständig Stellung zu nehmen und Zusammenhänge herzustellen.

4.

Präsentation: Eine Präsentation ist eine systematische, strukturierte und mit geeigneten Medien (wie Beamer, Folien, Poster, Videos) visuell unterstützte mündliche Darstellung, in der spezifische Themen oder Ergebnisse veranschaulicht und zusammengefasst und komplexe Sachverhalte auf ihren wesentlichen Kern reduziert werden.

5.

Protokoll: Ein Protokoll ist eine selbstständige schriftliche Dokumentation der Lerninhalte und des Verlaufs einer Lehrveranstaltung. Ein Protokoll umfasst sechs bis acht Seiten und gegebenenfalls einen Anhang.

6.

Praxisbericht: Ein Praxisbericht ist eine schriftliche Arbeit auf wissenschaftlichem Niveau, die mindestens folgende Inhalte aufweist:

-

Eine Darstellung des wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Umfelds der Ausbildungsstelle,

-

eine Beschreibung der Ausbildungsstelle (Funktionen, aufbau- und ablauforganisatorische und sonstige betriebswirtschaftliche, rechtliche und soziale Merkmale),

-

die Darstellung der Arbeitsaufgaben und der dabei erzielten Ergebnisse,

-

eine Auseinandersetzung mit einer betriebs- und branchenspezifischen Problemstellung,

-

Reflexionen über das Praktikum hinsichtlich Inhalt, Organisation, Betreuung, Situation, Lernerfolge etc.

(3) In den nachstehenden Formen werden unbenotete Prüfungen durchgeführt:

1.

Essay: Ein Essay ist eine kritische Auseinandersetzung mit einer wissenschaftlichen Position. Der Essay soll zwischen fünf und zehn Seiten umfassen. Mit Essays zeigen die Studierenden, dass sie in der Lage sind, wissenschaftliche Positionen darzustellen, argumentativ gegeneinander abzuwägen, kritisch zu hinterfragen, selbstständig Stellung zu nehmen und Zusammenhänge herzustellen.

2.

Präsentation: Eine Präsentation ist eine systematische, strukturierte und mit geeigneten Medien (wie Beamer, Folien, Poster, Videos) visuell unterstützte mündliche Darstellung, in der spezifische Themen oder Ergebnisse veranschaulicht und zusammengefasst und komplexe Sachverhalte auf ihren wesentlichen Kern reduziert werden.

3.

Protokoll: Ein Protokoll ist eine selbstständige schriftliche Dokumentation der Lerninhalte und des Verlaufs einer Lehrveranstaltung. Ein Protokoll umfasst sechs bis acht Seiten und gegebenenfalls einen Anhang.

4.

Praxisbericht: Ein Praxisbericht ist eine schriftliche Arbeit auf wissenschaftlichem Niveau, die mindestens folgende Inhalte aufweist:

-

Eine Darstellung des wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Umfelds der Ausbildungsstelle,

-

eine Beschreibung der Ausbildungsstelle (Funktionen, aufbau- und ablauforganisatorische und sonstige betriebswirtschaftliche, rechtliche und soziale Merkmale),

-

die Darstellung der Arbeitsaufgaben und der dabei erzielten Ergebnisse,

-

eine Auseinandersetzung mit einer betriebs- und branchenspezifischen Problemstellung,

-

Reflexionen über das Praktikum hinsichtlich Inhalt, Organisation, Betreuung, Situation, Lernerfolge etc.

Die Praxisberichte sollen präsentiert werden. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen der Praxisvorbereitung des Folgejahrgangs.

(3) Die Projektarbeit hat in der Regel eine Dauer von 4 Wochen.

(4) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 2 und 3 außer für Klausuren, Tests, Protokolle und mündliche Prüfungen Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

(5) Soweit Module in einer Fremdsprache durchgeführt werden, ist die zugehörige Prüfungsleistung in dieser Sprache zu erbringen.

§ 4
Bachelorthesis

(1) Wird die Bachelorthesis in einer anderen als der deutschen Sprache verfasst, ist eine deutschsprachige Zusammenfassung zu erstellen. Die Bachelorthesis ist in mindestens drei maschinengeschriebenen, gebundenen Exemplaren und zusätzlich auf Datenträger abzuliefern.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.

(3) Das Thema der Bachelorthesis kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

§ 5
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 10 % aus der Note der Bachelorthesis und 90 % aus dem Durchschnitt der übrigen Modulnoten nach Anlage 1. Die Gewichtung der Modulnoten und der Durchschnittsnote des Auslandsstudiums richtet sich nach Anlage 1.

§ 6
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“ (B.A.).

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. September 2019 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die zum Wintersemester 2019/2020 ihr Studium an der Hochschule Bremen aufnehmen.

(2) Studierende, die das Studium vor dem 1. September 2019 aufgenommen haben, können die Bachelorprüfung noch bis zum 31. August 2021 nach Anlage 1 in der bisher gültigen Fassung ablegen.

(3) Studierende, die das Studium vor dem 1. September 2019 aufgenommen und sich bereits zu den Modulen 1.1 und 2.1 angemeldet, die vorgesehenen Prüfungen jedoch im ersten oder zweiten Versuch nicht bestanden haben, können die Prüfungen dieser Module nach Anlage 1 in der bis dahin gültigen Fassung ablegen. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2021.

Genehmigt, Bremen, den 11. Juli 2019

Die Rektorin der Hochschule Bremen

Anlage 1

Anlage 1: Prüfungsleistungen

Modul

SWS1

Credits2

Prüfungsleistung3(benotet)

Prüfungsleistung (unbenotet)

Gewicht4

Modul 1.1 BWL I: Grundlagen

 

6

KP oder PF

 

3,2 %

1.1.1. BWL I: Grundlagen

4

 

 

 

 

1.1.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 1.2 Nationale Rechnungslegung

 

6

KL

--

3,2 %

1.2.1. Nationale Rechnungslegung

4

 

 

 

 

1.2.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 1.3 Wirtschaftsstatistik

 

6

KL oder PF

--

3,2 %

1.3.1. Wirtschaftsstatistik

4

 

 

 

 

1.3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 1.4 Internes Rechnungswesen

 

6

KL

--

3,2 %

1.4.1. Internes Rechnungswesen

4

 

 

 

 

1.4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 1.5 Wirtschaftssprache I

 

6

KL, MP oder PF

--

3,2 %

1.5.1 Wirtschaftssprache I

4

 

 

 

 

Modul 2.1 BWL II: Leistungsprozesse und Management

 

6

KP oder PF

 

3,2 %

2.1.1. BWL II: Leistungsprozesse und Management

4

 

 

 

 

2.1.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 2.2 Internationale Rechnungslegung

 

6

KL

--

3,2 %

2.2.1. Internationale Rechnungslegung

4

 

 

 

 

2.2.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 2.3 Finanzwirtschaft

 

6

KL oder PF

--

3,2 %

2.3.1. Finanzwirtschaft

4

 

 

 

 

2.3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 2.4 Wirtschaftsmathematik

 

6

KL oder PF

--

3,2 %

2.4.1. Wirtschaftsmathematik

4

 

 

 

 

2.4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 2.5 Wirtschaftssprache II

 

6

KL, MP oder PF

--

3,2 %

2.5.1 Wirtschaftssprache II

4

 

 

 

 

Modul 3.1 Wirtschaftsrecht

 

6

KL od. MP

--

3,2 %

3.1.1. Wirtschaftsrecht

4

 

 

 

 

3.1.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 3.2 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

 

6

KL

--

3,2 %

3.2.1. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

4

 

 

 

 

3.2.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 3.3 Einführung in die Volkswirtschaftslehre

 

6

KL oder PF

--

3,2 %

3.3.1. Einführung in die Volkswirtschaftslehre

4

 

 

 

 

3.3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 3.4 Finanzmanagement

 

6

KL oder PF

--

3,2 %

3.4.1. Finanzmanagement

4

 

 

 

 

3.4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 3.5 Wirtschaftssprache III

 

6

KL, MP od. PF

--

3,2 %

3.5.1 Wirtschaftssprache III

4

 

 

 

 

Modul 4.1 Vorbereitung auf Auslandsstudium und Praxissemester

 

6

 

P

 

4.1.1. Vorbereitung auf Auslandsstudium & Praxissemester

4

 

 

 

 

4.1.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Module 4.2 bis 4.5 Praktikum

 

24

--

PB

 

Modul 5.1 Inhaltsbereich: Management und Controlling5

 

6

KL, MP, R od. HA

--

 

5.1.1. Management und Controlling

4

 

 

 

 

5.1.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 5.2 Inhaltsbereich: Finanzinnovationen5

 

6

KL, MP, R od. HA

--

 

5.2.1. Finanzinnovationen

4

 

 

 

 

5.2.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 5.3 Wahlpflichtmodul5

 

6

Nach Modul

--

 

5.3.1. Wahlpflichtmodul

4

 

 

 

 

5.3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 5.4 Inhaltsbereich: Management Accounting5

 

6

KL, MP, R od. HA

--

 

5.4.1. Management Accounting

4

 

 

 

 

5.4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 5.5 Inhaltsbereich: Interkulturelle Kontextstudien5

 

6

KL, MP, R od. HA

--

 

5.5.1. Interkulturelle Kontextstudien

4

 

 

 

 

5.5.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 6.1 Inhaltsbereich: Internationale Finanzierung

 

6

KL, MP, R, HA od. PF

--

 

6.1.1. Internationale Finanzierung

4

 

 

 

 

6.1.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 6.2 Inhaltsbereich: Strategisches Finanz- und Bankmanagement

 

6

KL, MP, R od. HA

--

 

6.2.1. Strategisches Finanz- und Bankmanagement

4

 

 

 

 

6.2.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 6.3 Inhaltsbereich: Unternehmenssanierung

 

6

KL, MP, R od. HA

--

 

6.3.1. Unternehmenssanierung

4

 

 

 

 

6.3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 6.4 Inhaltsbereich: Internationales Wirtschaftsrecht

 

6

KL, MP, R od. HA

--

 

6.4.1. Internationales Wirtschaftsrecht

4

 

 

 

 

6.4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 6.5 Inhaltsbereich: Internationale Wirtschaft

 

6

KL, MP, R HA od. PF

--

 

6.5.1. Internationale Wirtschaft

4

 

 

 

 

6.5.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Auslandsnote mit dem Gewicht von 10 Modulen (Module 5.1 bis 6.5)

 

 

 

 

32,4 %

Modul 7.1 Wahlpflichtmodul

 

6

 

 

3,2 %

7.1.1. Wahlpflichtmodul

4

 

 

 

 

7.1.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 7.2 Wahlpflichtmodul

 

6

 

 

3,2 %

7.2.1. Wahlpflichtmodul

4

 

 

 

 

7.2.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 7.3 Wahlpflichtmodul

 

6

 

 

3,2 %

7.3.1. Wahlpflichtmodul

4

 

 

 

 

7.3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 7.4 Bachelor-Projekt

 

6

--

E, LP od. P

 

7.4.1. Bachelor-Projekt

4

 

 

 

 

7.4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 7.5 Bachelorthesis

 

6

BT

 

10 %

7.5.1. Bachelorthesis

4

 

 

 

 

Summe

151

210

 

 

100 %

Wahlpflichtmodule, die im 7. Semester zur Verfügung stehen. Es sind drei Module zu belegen (Wahlpflichtmodule 7.1 bis 7.3). Der Fakultätsrat kann jeweils rechtzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltungen eine aktualisierte Liste bekanntmachen:

Modul

SWS

Credits

Prüfungsleistung
(benotet)

Prüfungsleistung
(unbenotet)

Gewicht

Wahlpflichtmodul 27-W1 Corporate Finance

 

6

KL, R oder HA

--

 

27-W1.1. Corporate Finance

4

 

 

 

 

27-W1.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Wahlpflichtmodul 27-W2
Informationssysteme im Finanz- und Rechnungswesen

 

6

KL oder MP

--

 

27-W2.1. Informationssysteme im Finanz- und Rechnungswesen

4

 

 

 

 

27-W2.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Wahlpflichtmodul 27-W3
Betriebswirtschaftliches Prüfungswesen

 

6

KL oder MP

--

 

27-W3.1. Betriebswirtschaftliches Prüfungswesen

4

 

 

 

 

27-W3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Wahlpflichtmodul 27-W4
Jahresabschlussanalyse und Sonderbilanzen

 

6

KL

--

 

27-W4.1. Jahresabschlussanalyse und Sonderbilanzen

4

 

 

 

 

27-W4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Wahlpflichtmodul 27-W5
Gesamtwirtschaftliche Analyse und Wirtschaftspolitik

 

6

PF

 

 

27-W5.1. Gesamtwirtschaftliche Analyse & Wirtschaftspolitik

4

 

 

 

 

27-W5.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Wahlpflichtmodul 27-W6
Recht und Ethik in Finanzdienstleistungen

 

6

 

--

 

27-W6.1. Finanzdienstleistungsrecht

2

 

KL oder MP

 

 

27-W6.2. Unternehmensethik

2

 

R oder MP

 

 

27-W6.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Wahlpflichtmodul 27-W7
Advanced Statistics

 

6

PF

--

 

27-W7.1. Advanced Statistics

4

 

 

 

 

27-W7.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Wahlpflichtmodul 27-W8
Wahlfach

 

6

 

 

 

27-W8.1. Wahlfach

4

 

 

 

 

27-W8.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

Fußnoten

1

Zahl der Semesterwochenstunden / Kontaktstudium.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

3

Form der Prüfungsleistungen:

BT: Bachelorthesis, E: Essay, KL: Klausur, LP: Lernportfolio, MP: mündliche Prüfung / Kolloquium, P: Präsentation, PB: Praxisbericht, PF: Portfolio, R: Referat, T: Test.

4

Gewicht des Moduls (bzw. der Modulgruppe Auslandsstudium) für die Berechnung der Endnote.

5

Veranstaltung für Studierende der Hochschule Bremen im Ausland bzw. für ausländische Studierende an der Hochschule Bremen.

5

Veranstaltung für Studierende der Hochschule Bremen im Ausland bzw. für ausländische Studierende an der Hochschule Bremen.

5

Veranstaltung für Studierende der Hochschule Bremen im Ausland bzw. für ausländische Studierende an der Hochschule Bremen.

5

Veranstaltung für Studierende der Hochschule Bremen im Ausland bzw. für ausländische Studierende an der Hochschule Bremen.

5

Veranstaltung für Studierende der Hochschule Bremen im Ausland bzw. für ausländische Studierende an der Hochschule Bremen.


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