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Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe im Land Bremen (Bremisches Jugendstrafvollzugsgesetz - BremJStVollzG) vom 27. März 2007

Amtliche Abkürzung:BremJStVollzG
Ausfertigungsdatum:27.03.2007
Gültig ab:01.01.2008
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2007, 233
Gliederungs-Nr:312-d-1
Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe im Land Bremen
(Bremisches Jugendstrafvollzugsgesetz- BremJStVollzG)
Vom 27. März 2007

Änderungshistorie

Änderungen
1.
mehrfach geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juli 2020 (Brem.GBl. S. 721, 781), geändert durch Nummer 3 des Gesetzes vom 22. September 2020 (Brem.GBl. S. 967)
2.

§ 111 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2022 (Brem.GBl. S. 403, 405)

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