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Bremisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug (Bremisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz - BremJVollzDSG) vom 14. Juli 2020

Amtliche Abkürzung:BremJVollzDSG
Ausfertigungsdatum:14.07.2020
Gültig ab:24.07.2020
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2020, 721, 967
Gliederungs-Nr:-
Bremisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug
(Bremisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz - BremJVollzDSG)
Vom 14. Juli 2020*

Änderungshistorie

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates und der Richtlinie (EU) 2016/800 über Verfahrensgarantien für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, im Justizvollzug sowie zur Änderung vollzugsrechtlicher Vorschriften vom 14. Juli 2020; geändert durch Nummer 1 des Gesetzes vom 22. September 2020 (Brem.GBl. S. 967).
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