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Änderungen
§ 8 geändert durch Ordnung vom 12.11.2015 (Brem.ABl. 2016 S. 219)1)
§§ 2 und 8 geändert durch Ordnung vom 10.01.2017 (Brem.ABl. S. 35)2)
Inhaltsübersicht und § 8 geändert durch Ordnung vom 18.06.2018 (Brem.ABl. S. 618)3)
mehrfach geändert durch Ordnung vom 29. Juli 2020 (Brem.ABl. S. 833)4)
Inhaltsübersicht und § 8 geändert, § 9 neu gefasst, bisherige §§ 9 und 10 werden zu §§ 10 und 11 durch Ordnung vom 22. Dezember 2021 (Brem.ABl. S. 1313)
[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 der Änderungsordnung tritt die Änderungsordnung mit der Genehmigung des Senators für Inneres in Kraft. Die Genehmigung des Senators für Inneres wurde am 21.12.2015 mit Wirkung zum 15.04.2016 erteilt.]
[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 der Zweite Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung wird die Änderungsordnung nach der Genehmigung des Senators für Inneres veröffentlicht und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Genehmigung des Senators für Inneres und Sport wurde am 10.01.2017 erteilt.]
[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 der Dritten Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung wird die Änderungsordnung nach der Genehmigung des Senators für Inneres veröffentlicht und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Genehmigung des Senators für Inneres und Sport wurde am 18.06.2018 erteilt.]
[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 Absatz 1 der Vierten Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung gilt folgende Regelung:
”Diese Ordnung findet erstmals Anwendung auf Studierende, die ihr Studium nach dem 30. September 2019 aufgenommen haben. Für Studierende, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2019 aufgenommen haben, gilt die Studienordnung für den Studiengang Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung vom 25. Oktober 2013 (Brem.ABl. S. 1364), zuletzt geändert durch die Ordnung vom 18. Juni 2018 (Brem.ABl. S. 618), fort.”]