|
|
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 19/2020
Nutzung der zentralen IT-Beschaffungsstelle bei Dataport
Verteiler: „Alle Dienststellen“
Nutzung der zentralen IT-Beschaffungsstelle bei Dataport
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen (FHB) hat in seiner Sitzung am 26. März 2013 beschlossen, die IT-Beschaffung und –Vergabe in der FHB neu zu organisieren und sich der zentralen IT-Beschaffungsstelle bei Dataport mittels Vereinbarung – dem sog. Beschaffungsvertrag - anzuschließen.
Mit diesem Beschluss wird die rechtssichere Durchführung von Beschaffungsprozessen und den dafür benötigten Vergabeverfahren im IT-Bereich auch für die Zukunft gewährleistet und effizienter gestaltet.
Aufgaben der zentralen IT-Beschaffungsstelle bei Dataport sind
Im 1)Auftragsmanagement werden Bestellungen aus dem Dataport Shop sowie die Verhandlungsvergaben (ehemals freihändige Vergaben) bearbeitet. Weitere Informationen zum Dataport Shop sind im Rundschreiben Nr. 20/2020 beschrieben.
Der Bereich 2)Vergabe/Einkauf umfasst nationale und EU-weite Ausschreibungen und Vergaben (siehe „Leistungsbeschreibung formale Vergaben“). Weiterführende Aufgaben wie beispielsweise die Erstellung von Leistungsbeschreibungen sind gesondert zu beauftragen und werden nicht über den Beschaffungsvertrag abgerechnet.
Bei allen Fragen zur IT-Beschaffung ist Dataport der zuständige Ansprechpartner (s. Kontaktdaten S. 3 des Rundschreibens).
Die Auftragsberechtigten (= Verantwortliche für IT-Beschaffung in den Dienststellen) sind in der Regel nur für die Beschaffung des IT-Fachbedarfes ihrer Dienststelle (= Bedarfsträger) verantwortlich. Die Zuständigkeit für den Abschluss der Rahmenverträge zu IT-Querschnittsbedarfen, insbesondere
verbleibt wie bisher beim Senator für Finanzen (Abteilung 4 – Zentrales IT-Management und Digitalisierung öffentlicher Dienste).
Der Bedarf an benötigter IT-Querschnittshard- und -software wird wie bisher über die BASIS.bremen-Prozesse, d.h. in der Regel durch Erteilung eines Standard Service Requests (für BASIS-Kunden) oder Bestellungen über den Dataport Shop (für noch nicht BASIS-Kunden) abgewickelt.
Bei einem Bedarf an Fach-IT wenden sich die Bedarfsträger unter Beachtung des § 7 LHO an die zentrale IT-Beschaffungsstelle von Dataport. Dabei ist die Einhaltung der IT-Strategie der FHB und die Nutzung der Basiskomponenten zu gewährleisten.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt:
Die Finanzierung der zentralen IT-Beschaffungsstelle bei Dataport erfolgt aus zentralen Mitteln des Produktplans 96.
Für die Inanspruchnahme der zentralen IT-Beschaffungsstelle entstehen grundsätzlich keine weiteren Entgelte für die Bedarfsträger, deren IT-Budgets im Produktplan 96 verwaltet werden. Dazu gehören (inkl. zugeordneter Organisationseinheiten, soweit im Produktplan 96 enthalten):
Sofern bei der Durchführung von besonders aufwändigen oder umfangreichen Vergabeverfahren, die Dataport im Auftrag der vorgenannten Bedarfsträger durchführt, zusätzliche Kosten entstehen, sind diese gesondert zu vergüten. Dataport wird in diesen Fällen die Bedarfsstellen auf diese besonderen Umstände hinweisen.
Andere Bedarfsträger, die nicht im Produktplan 96 finanziert werden, können ebenfalls die zentrale IT-Beschaffungsstelle und ihre Leistungen in Anspruch nehmen. Insbesondere die weiteren Nutzungsberechtigten aus § 1 (3) und § 5 VVBesch (Link zur VVBesch) können die zentrale IT-Beschaffungsstelle konsultieren. Sie werden über von Dataport erhobene Margen an der Finanzierung der IT-Beschaffungsstelle beteiligt bzw. vergüten entsprechende Leistungen (bei Ausschreibungen).
Kontaktdaten der zentralen Beschaffungsstelle bei Dataport:
Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben 05/2013.
Der Senator für Finanzen
Referat 43
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: referat43@finanzen.bremen.de