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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 20/2020 - Elektronische Einkaufsplattform Dataport Shop - Zugang und Verwendung -

Veröffentlichungsdatum:28.08.2020 Inkrafttreten28.08.2020 Zitiervorschlag: "Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 20/2020 - Elektronische Einkaufsplattform Dataport Shop - Zugang und Verwendung -"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:28.08.2020
Fassung vom:28.08.2020
Gültig ab:28.08.2020
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 20/2020 - Elektronische Einkaufsplattform Dataport Shop - Zugang und Verwendung -

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 20/2020
Elektronische Einkaufsplattform Dataport Shop - Zugang und Verwendung -

Verteiler: „Alle Dienststellen“

Elektronische Einkaufsplattform Dataport Shop – Zugang und Verwendung -

Die Freie Hansestadt Bremen hat seit 2013 die zentrale IT-Beschaffung und Vergabe neu organisiert und die wesentlichen Aufgaben auf Dataport übertragen (s. hierzu auch Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 19/2020).

Mit dieser Aufgabenübertragung ist auch die Bereitstellung von IT-Artikeln vom E-Katalog auf den Dataport Shop übergegangen.

Beim Dataport Shop handelt es sich um eine länderübergreifende Einkaufsplattform, die von Dataport betrieben und gemeinsam mit den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein genutzt wird. Über diese Plattform können folgende IT-Artikel beschafft werden:

Hardware (PC-Systeme, Peripherie, Kommunikation, Zubehör, Netzwerktechnik)
Software
Dienstleistungen

Ausnahme: IT-Verbrauchsmaterial wie z.B. Toner und Tintenpatronen ist weiterhin über den E-Katalog (Immobilien Bremen) zu beschaffen.

Die im Dataport Shop bestellbaren Artikel unterliegen der Mitbestimmung durch den Gesamtpersonalrat der FHB. Spezialprodukte mit nur geringen Einsatzbereichen unterliegen der örtlichen Mitbestimmung. Für den Einsatz vor Ort ist weiterhin das örtliche Mitbestimmungsverfahren durchzuführen.

Die im Dataport Shop vorhandenen Artikel sind über diesen zu bestellen. Sollten Artikel im Dataport Shop nicht vorhanden sein, so wenden Sie sich bei Preisanfragen nach Möglichkeit in Form von Freitext-Positionen im Dataport Shop oder per E-Mail unter Angabe von

Kundennummer
Mengen
Herstellernummer und
zuständige Person für Rückfragen

und bei Bestellungen unter Angabe von

Preisauskunftsnummer
Lieferadresse mit E-Mail
Leitweg-ID

an die Ihnen bekannten Ansprechpartner*innen bei Dataport. Dieser Weg sollte jedoch nur im Ausnahmefall beschritten werden, um das Auftragsmanagement bei Dataport – also die Stelle, die sich um Ihr Anliegen kümmert – nicht zu überlasten. Daher sind auch – wo immer möglich – gleichartige oder ähnliche Bestandsartikel aus dem Shop einer Sonderbestellung vorzuziehen. Dataport ist angehalten, auf den regulären Bestellweg zu achten. In strittigen Fällen können sich die Besteller*innen wie auch Dataport selbst an die Abteilung 4, SF, wenden.

Auch der Bestellvorgang über den Dataport Shop und insbesondere die Sonderbestellungen lösen einen nicht unerheblichen Aufwand an manueller Nachbearbeitung bei Dataport aus. Um Bestellspitzen zu vermeiden, ist bei umfangreichen Mengen auf eine unterjährig gleichmäßige Bestellverteilung zu achten.

Der Zugang zum Dataport Shop (für Besteller*innen) erfolgt via Internet über folgenden Link:

https://srm.dataport.de/sap/bc/nwbc/

Abbildung

Des Weiteren können interessierte Beschäftigte über einen Gastzugang die Artikel einsehen, jedoch keinen Bestellvorgang auslösen.

Der Gastzugang erfolgt via Internet über folgenden Link:

https://idp.serviceportal.hamburg.de/webidp/Authentication/ShowLogin?ConversationId=d1903777-6586-4d88-9b83-30246b496773

Zunächst wird die Startseite des Hamburger Serviceportal angezeigt. In das Suchfeld muss das Wort „Gastzugang“ eingegeben werden.

Abbildung

Das Handbuch für den täglichen Umgang mit dem Dataport Shop ist im VIS (FHB-Mandant) hinterlegt: Web-Client / Smart-Client.

Zur Beauftragung eines Zugangs zum Dataport Shop senden Sie bitte eine E-Mail an shop@dataport.de.

Bei inhaltlichen Fragen zum Dataport Shop wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Ansprechpartner*innen bei Dataport in der zentralen IT-Beschaffungsstelle.

Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte an den User-Help-Desk (UHD) von Dataport.

Aufhebung von Rundschreiben

Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben 06/2013.

Kontakt

Der Senator für Finanzen

Referat 43

Rudolf-Hilferding-Platz 1

28195 Bremen

E-Mail: referat43@finanzen.bremen.de


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