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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 20/2020
Elektronische Einkaufsplattform Dataport Shop - Zugang und Verwendung -
Verteiler: „Alle Dienststellen“
Elektronische Einkaufsplattform Dataport Shop – Zugang und Verwendung -
Die Freie Hansestadt Bremen hat seit 2013 die zentrale IT-Beschaffung und Vergabe neu organisiert und die wesentlichen Aufgaben auf Dataport übertragen (s. hierzu auch Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 19/2020).
Mit dieser Aufgabenübertragung ist auch die Bereitstellung von IT-Artikeln vom E-Katalog auf den Dataport Shop übergegangen.
Beim Dataport Shop handelt es sich um eine länderübergreifende Einkaufsplattform, die von Dataport betrieben und gemeinsam mit den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein genutzt wird. Über diese Plattform können folgende IT-Artikel beschafft werden:
Ausnahme: IT-Verbrauchsmaterial wie z.B. Toner und Tintenpatronen ist weiterhin über den E-Katalog (Immobilien Bremen) zu beschaffen.
Die im Dataport Shop bestellbaren Artikel unterliegen der Mitbestimmung durch den Gesamtpersonalrat der FHB. Spezialprodukte mit nur geringen Einsatzbereichen unterliegen der örtlichen Mitbestimmung. Für den Einsatz vor Ort ist weiterhin das örtliche Mitbestimmungsverfahren durchzuführen.
Die im Dataport Shop vorhandenen Artikel sind über diesen zu bestellen. Sollten Artikel im Dataport Shop nicht vorhanden sein, so wenden Sie sich bei Preisanfragen nach Möglichkeit in Form von Freitext-Positionen im Dataport Shop oder per E-Mail unter Angabe von
und bei Bestellungen unter Angabe von
an die Ihnen bekannten Ansprechpartner*innen bei Dataport. Dieser Weg sollte jedoch nur im Ausnahmefall beschritten werden, um das Auftragsmanagement bei Dataport – also die Stelle, die sich um Ihr Anliegen kümmert – nicht zu überlasten. Daher sind auch – wo immer möglich – gleichartige oder ähnliche Bestandsartikel aus dem Shop einer Sonderbestellung vorzuziehen. Dataport ist angehalten, auf den regulären Bestellweg zu achten. In strittigen Fällen können sich die Besteller*innen wie auch Dataport selbst an die Abteilung 4, SF, wenden.
Auch der Bestellvorgang über den Dataport Shop und insbesondere die Sonderbestellungen lösen einen nicht unerheblichen Aufwand an manueller Nachbearbeitung bei Dataport aus. Um Bestellspitzen zu vermeiden, ist bei umfangreichen Mengen auf eine unterjährig gleichmäßige Bestellverteilung zu achten.
Der Zugang zum Dataport Shop (für Besteller*innen) erfolgt via Internet über folgenden Link:
https://srm.dataport.de/sap/bc/nwbc/
Des Weiteren können interessierte Beschäftigte über einen Gastzugang die Artikel einsehen, jedoch keinen Bestellvorgang auslösen.
Der Gastzugang erfolgt via Internet über folgenden Link:
https://idp.serviceportal.hamburg.de/webidp/Authentication/ShowLogin?ConversationId=d1903777-6586-4d88-9b83-30246b496773
Zunächst wird die Startseite des Hamburger Serviceportal angezeigt. In das Suchfeld muss das Wort „Gastzugang“ eingegeben werden.
Das Handbuch für den täglichen Umgang mit dem Dataport Shop ist im VIS (FHB-Mandant) hinterlegt: Web-Client / Smart-Client.
Zur Beauftragung eines Zugangs zum Dataport Shop senden Sie bitte eine E-Mail an shop@dataport.de.
Bei inhaltlichen Fragen zum Dataport Shop wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Ansprechpartner*innen bei Dataport in der zentralen IT-Beschaffungsstelle.
Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte an den User-Help-Desk (UHD) von Dataport.
Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben 06/2013.
Der Senator für Finanzen
Referat 43
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: referat43@finanzen.bremen.de