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Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Atomgesetz vom 5. Oktober 1981

juris-Abkürzung:AtomGOWiZustV BR
Ausfertigungsdatum:05.10.1981
Gültig ab:21.10.1981
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1981, 163
Gliederungs-Nr:45-c-91
Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten nach dem Atomgesetz
Vom 5. Oktober 1981

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 1 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 04.06.1984 (Brem.GBl. S. 173)

2.

§ 1 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 16.08.1988 (Brem.GBl. S. 223)

3.

§ 1 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Brem.GBl. S. 237)

4.

§ 1 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 22.06.2004 (Brem.GBl. 2004 S. 313)

5.

§ 1 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 31.03.2009 (Brem.GBl. 2009 S. 129)

6.

§ 1 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

7.

§ 1 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

8.

§ 1 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

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