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Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen vom 27. März 2007

juris-Abkürzung:GesBerWeitBiG BR 2007
Ausfertigungsdatum:27.03.2007
Gültig ab:12.04.2007
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2007, 225
Gliederungs-Nr:223-h-3
Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen*)
Vom 27. März 2007

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 4 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24.11.2009 (Brem.GBl. S. 535)

2.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

3.

§ 8 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28.01.2014 (Brem.GBl. S. 74)

4.

§ 8 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15.12.2015 (Brem.GBl. S. 638)

5.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

6.

§ 8 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.09.2018 (Brem.GBl. S. 403)

7.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Fußnoten

*)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EG Nr. L 255/22) hinsichtlich der Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen.
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