Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten des Landes Bremen (Bremisches Geodatenzugangsgesetz - BremGeoZG) vom 24. November 2009

Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten des Landes Bremen (Bremisches Geodatenzugangsgesetz - BremGeoZG) vom 24. November 2009

Amtliche Abkürzung:BremGeoZG
Ausfertigungsdatum:24.11.2009
Gültig ab:10.12.2009
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2009, 531
Gliederungs-Nr:64-a-4
Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten
des Landes Bremen
(Bremisches Geodatenzugangsgesetz - BremGeoZG1)
Vom 24. November 2009

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 10 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

2.

§§ 2, 4, 6 bis 9 und 13 geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (Brem.GBl. S. 803)

3.

§ 10 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Fußnoten

1
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft - INSPIRE - (ABl. EU Nr. L 108 vom 25. April 2007, S. 1)
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.