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Ortsgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien und Technik der Stadtgemeinde Bremen (BremSVITOG) vom 18. Dezember 2001

Amtliche Abkürzung:BremSVITOG
Ausfertigungsdatum:18.12.2001
Gültig ab:01.01.2002
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2001, 556
Gliederungs-Nr:63-I-2
Ortsgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens
Immobilien und Technik der Stadtgemeinde Bremen
(BremSVITOG)
Vom 18. Dezember 2001

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 5 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 04.11.2003 (Bek. Brem.GBl. 2004 S. 313)

2.

§§ 1, 5, 6 und 7 geändert durch Gesetz vom 18.11.2008 (Brem.GBl. S. 388)

3.

§ 5 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 31.03.2009 (Brem.GBl. S. 129)

4.

§ 6 neu gefasst, §§ 7 und 9 geändert, alter § 8 aufgehoben durch Ortsgesetz vom 14.12.2009 (Brem.GBl. S. 663)

5.

§ 5 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

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