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Sachlich zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 52 des Wohnraumförderungsgesetzes vom 13. September 2001 (BGBl. I. S. 2376), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2002 geändert worden ist, und nach § 26 des Wohnungsbindungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 2001 (BGBl. I. S. 2404) ist
in der Stadtgemeinde Bremen
bis zum 30. Juni 2003 das Amt für Wohnung und Städtebauförderung,
ab dem 1. Juli 2003 die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
in der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat.