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Bremisches Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BremÖbVIG) vom 24. November 2009

Amtliche Abkürzung:BremÖbVIG
Ausfertigungsdatum:24.11.2009
Gültig ab:10.12.2009
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2009, 526
Gliederungs-Nr:64-d-1
Bremisches Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
(BremÖbVIG)
Vom 24. November 2009*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 3, 23 und 24 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

2.

§§ 3, 23 und 24 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes und über die Mitwirkung im amtlichen Vermessungswesen vom 24. November 2009
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