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Bremisches Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner und über die europäische Verwaltungszusammenarbeit (BremEAG) vom 16. November 2010

Amtliche Abkürzung:BremEAG
Ausfertigungsdatum:16.11.2010
Gültig ab:02.12.2010
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2010, 571
Gliederungs-Nr:202-c-1
Bremisches Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner und
über die europäische Verwaltungszusammenarbeit
(BremEAG)
Vom 16. November 2010

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 8 geändert durch Gesetz vom 15.11.2011 (Brem.GBl. S. 435)

2.

§§ 2, 4, 6, 8 und 9 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

3.

§§ 2, 4, 6, 8 und 9 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

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