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Bremisches Gaststättengesetz (BremGastG) vom 24. Februar 2009

Amtliche Abkürzung:BremGastG
Ausfertigungsdatum:24.02.2009
Gültig ab:01.05.2009
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2009, 45
Gliederungs-Nr:711-b-1
Bremisches Gaststättengesetz
(BremGastG)
Vom 24. Februar 2009*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 2, 4, 9, 10, 12 und 13 geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 24.11.2009 (Brem.GBl. S. 535)

2.

§§ 5, 6 und 9 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

3.

§§ 7 und 8 geändert, § 14 aufgehoben durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.06.2012 (Brem.GBl. S. 255)

4.

§ 12 geändert durch Gesetz vom 01.12.2015 (Brem.GBl. S. 533)

5.

§ 6 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

6.

§§ 9 und 12 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14.03.2017 (Brem.GBl. S. 121, 123)

7.

§§ 5, 6, 9 und 12 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

8.

§ 8 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.06.2022 (Brem.GBl. S. 285, 294)

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 des Bremischen Gesetzes zur Neuordnung des Gaststättenrechts vom 24. Februar 2009 (Brem.GBl. S. 45)
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