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Ortsgesetz über die Errichtung eines „sonstigen Sondervermögens Überseestadt“ vom 19. Dezember 2000

juris-Abkürzung:ÜbsStSVErOG BR
Ausfertigungsdatum:19.12.2000
Gültig ab:01.01.2001
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2000, 484
Gliederungs-Nr:63-o-1
Ortsgesetz über die Errichtung eines „sonstigen Sondervermögens Überseestadt“
Vom 19. Dezember 2000*

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung (Brem.GBl. 2001 S. 14)

1.

mehrfach geändert durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 16.10.2006 (Brem.GBl. S. 428)

2.

mehrfach geändert durch Artikel 3 des Ortsgesetzes vom 16.11.2010 (Brem.GBl. S. 574)

3.

§§ 5 und 7 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

4.

§ 1 geändert durch Artikel 2 des Ortsgesetzes vom 19.03.2013 (Brem.GBl. S. 104)

5.

§§ 5 und 7 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 des Ortsgesetzes über die Errichtung eines “Sondervermögens Überseestadt” sowie zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) für das Haushaltsjahr 2001
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