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Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Rahmen von Unterbringungen nach § 126 a der Strafprozessordnung vom 2. Dezember 2003

juris-Abkürzung:StPO§126aG BR
Ausfertigungsdatum:02.12.2003
Gültig ab:05.12.2003
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2003, 389
Gliederungs-Nr:2120-a-5
Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Rahmen von
Unterbringungen nach § 126 a der Strafprozessordnung
Vom 2. Dezember 2003*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 4 angefügt durch Artikel 1 Nr. 27 des Gesetzes vom 21.11.2006 (Brem.GBl. S. 457)

2.

§ 4 geändert durch Artikel 1 Abs. 28 des Gesetzes vom 25.05.2010 (Brem.GBl. S. 349)

3.

§§ 1 bis 3 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

4.

§ 4 aufgehoben durch Artikel 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 01.12.2015 (Brem.GBl. S. 522)

5.

§§ 1, 2 und 3 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

6.

§§ 1, 2 und 3 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

7.

§ 1 geändert durch Gesetz vom 17.05.2022 (Brem.GBl. S. 278)

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Rahmen von Unterbringungen nach § 126 a der Strafprozessordnung und zur Änderung anderer Gesetze vom 2. Dezember 2003
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