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Verordnung über den Umfang und den Nachweis der Erfüllung der Lehrverpflichtung an staatlichen Hochschulen (Lehrverpflichtungs- und Lehrnachweisverordnung - LVNV) vom 14. Mai 2004

Amtliche Abkürzung:LVNV
Ausfertigungsdatum:14.05.2004
Gültig ab:01.10.2004
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2004, 441
Gliederungs-Nr:2040-m-1
Verordnung über den Umfang und den Nachweis der
Erfüllung der Lehrverpflichtung an staatlichen Hochschulen
(Lehrverpflichtungs- und Lehrnachweisverordnung - LVNV)
Vom 14. Mai 2004

Änderungshistorie

Änderungen

1.

mehrfach geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22.06.2010 (Brem.GBl. S. 375)

2.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

3.

§§ 2 und 7 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

4.

§§ 4, 5 und 6 neu gefasst sowie § 7a eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.06.2017 (Brem.GBl. S. 263, 274)

5.

§§ 3, 4, 5, 6, 7 und 11 geändert durch Verordnung vom 21.12.2018 (Brem.GBl. 2019 S. 5)

6.

§§ 2 und 3 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14.07.2020 (Brem.GBl. S. 712, 719)1)

7.

§§ 2 und 7 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

8.

§§ 3, 4, 5, 6 und 7 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28.02.2023 (Brem.GBl. S. 68, 97)2)

Fußnoten

1)

[Gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes vom 14.07.2020 (Brem.GBl. S. 712, 720) findet die Änderung erstmals auf das Sommersemester 2020 Anwendung.]

2)

Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Änderungsgesetzes vom 28.02.2023 (Brem.GBl. S. 68, 100) finden die Änderungen erstmalig auf das Wintersemester 2023/2024 Anwendung.

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