Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hammersbecker Wiesen“ in der Stadtgemeinde Bremen vom 4. März 2014

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hammersbecker Wiesen“ in der Stadtgemeinde Bremen vom 4. März 2014

juris-Abkürzung:HammersbNatSchGebV BR 2014
Ausfertigungsdatum:04.03.2014
Gültig ab:11.03.2014
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2014, 192
Gliederungs-Nr:791-a-14
Verordnung über das Naturschutzgebiet
„Hammersbecker Wiesen“ in der Stadtgemeinde Bremen
Vom 4. März 2014*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 2 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 der Verordnung über Naturschutz- und Landschaftsschutzgebietsverordnungen im Ortsteil Aumund-Hammersbeck der Stadtgemeinde Bremen vom 4. März 2014 (Brem.GBl. S. 192)
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.