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Bremisches Hafensicherheitsgesetz (BremHaSiG) vom 30. April 2007

Amtliche Abkürzung:BremHaSiG
Ausfertigungsdatum:30.04.2007
Gültig ab:15.05.2007
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2007, 307
Gliederungs-Nr:9511-a-7
Bremisches Hafensicherheitsgesetz
(BremHaSiG)
Vom 30. April 2007

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 11, 12, 16 und 24 geändert, § 13 aufgehoben durch Artikel 12 des Gesetzes vom 24.11.2009 (Brem.GBl. S. 535)

2.

§§ 15 und 19 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12.04.2011 (Brem.GBl. S. 287)*

3.

§ 3 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

4.

Inhaltsübersicht geändert, § 13 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.04.2015 (Brem.GBl. S. 269)

5.

§ 3 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

6.

§§ 2 und 3 geändert durch Artikel 6 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.11.2020 (Brem.GBl. S. 1486, 1582)

7.

Inhaltsübersicht und §§ 21 und 22 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19.10.2021 (Brem.GBl. S. 689, 690)

Fußnoten

*

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Hafenstaatkontrolle (ABl. L 131 vom 28. Mai 2009, S. 57).

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