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Bekanntmachung über die zuständige land- wirtschaftliche, forstwirtschaftliche und tierärztliche Fachbehörde nach der Bioabfallversorgung

Veröffentlichungsdatum:20.03.2001 Inkrafttreten11.11.2020 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.ABl. 2001, S. 383
Gliederungsnummer:2129-e-9
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die zuständige land- wirtschaftliche, forstwirtschaftliche und tierärztliche Fachbehörde nach der Bioabfallversorgung vom 20. März 2001 (Brem.ABl. 2001, S. 383), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172)"

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juris-Abkürzung: BioAbfVZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2129-e-9
juris-Abkürzung:BioAbfVZustBek BR
Ausfertigungsdatum:20.03.2001
Gültig ab:06.04.2001
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2001, 383
Gliederungs-Nr:2129-e-9
Bekanntmachung über die zuständige land-
wirtschaftliche, forstwirtschaftliche und tierärztliche
Fachbehörde nach der Bioabfallversorgung
Vom 20. März 2001
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat bestimmt:

§ 1

Die landwirtschaftliche Fachbehörde und die Forstbehörde im Sinne der Bioabfallverordnung vom 21. September 1998 (BGBl. S. 2955) ist die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, die tierärztliche Fachbehörde im Sinne der Bioabfallverordnung vom 21. September 1998 (BGBl. S. 2955) ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 20. April 1999 (Brem.ABl. S. 328-2129-e-9) außer Kraft.


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