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Bremisches Gesetz zur Stärkung der Beteiligung der Bürgerschaft (Landtag) bei dem Erlass von Verordnungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf Grundlage von § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Coronaverordnung-Beteiligungsgesetz

juris-Abkürzung:CoronaVBetG BR
Ausfertigungsdatum:22.12.2020
Gültig ab:31.12.2020
Gültig bis:31.08.2023  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2020, 1720
Gliederungs-Nr:-
Bremisches Gesetz zur Stärkung der Beteiligung der Bürgerschaft (Landtag)
bei dem Erlass von Verordnungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
auf Grundlage von § 32 des Infektionsschutzgesetzes
(Coronaverordnung-Beteiligungsgesetz)
Vom 22. Dezember 2020

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 6 geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2021 (Brem.GBl. S. 922)

2.

§ 6 geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2022 (Brem.GBl. S. 371)

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