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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 02/2021
Reisekosten: Höhe des Trennungstagegeldes und der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab Januar 2021
Verteiler: Alle Dienststellen
Über Verteilerlisten:
organisation@dienstststelle.bremen.de
personal@dienstststelle.bremen.de
Adressatenkreis:
alle Beschäftigten
Ziffer 1: Höhe des Trennungstagegeldes ab 1. Januar 2021
Durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vom 15. Dezember 2020 (BGBl. I, Nr. 63, S. 2933) sind die Sachbezugswerte ab 1. Januar 2021 neu festgesetzt worden. Diese Sachbezugswerte bestimmen die Höhe des Trennungstagegeldes nach § 3 Abs. 3 Bremische Trennungsgeldverordnung (BremTGV) wie folgt:
Personenkreis | Frühstück | Mittagessen | Abendessen | voller Tag |
1,83 Euro *) | 3,47 Euro *) | 3,47 Euro *) | 8,77 Euro *) | |
2,75 Euro *) | 5,21 Euro *) | 5,21 Euro *) | 13,16 Euro *) |
*) gerundete Werte
Der in der letzten Spalte ausgewiesene Wert ist auf volle Tage anzuwenden.
Ziffer 2: Höhe der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab 1. Januar 2021
Gemäß § 3 Abs. 1 Bremische Auslandsreisekostenverordnung (BremARV) werden Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder in Höhe der Beträge gezahlt, die durch allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums des Innern zu § 3 Abs. 1 Satz 1 der Auslandsreisekostenverordnung des Bundes in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt werden.
Anliegend erhalten Sie einen Abdruck der Neufassung der o. g. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 2. Oktober 2020, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Die als Anlage zur ARVVwV beigefügte Tabelle der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder berücksichtigt das durch die Wechselkurs- und Verbraucherpreisentwicklung veränderte Preisniveau in den jeweiligen Staaten.
Für alle Dienstreisen, die im Jahr 2020 angetreten wurden, finden die bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder Anwendung.
Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten.
Außerkrafttreten von Rundschreiben
Das Rundschreiben Nr. 18/2019 des Senators für Finanzen tritt am 1. Januar 2021 außer Kraft.
Der Senator für Finanzen
Referat 30
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: dienstrecht@finanzen.bremen.de