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Bremisches Ausführungsgesetz zum Pflege-Versicherungsgesetz (BremAGPflegeVG) vom 26. März 1996

Amtliche Abkürzung:BremAGPflegeVG
Ausfertigungsdatum:26.03.1996
Gültig ab:13.04.1996
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1996, 85
Gliederungs-Nr:2161-h-1
Bremisches Ausführungsgesetz zum Pflege-Versicherungsgesetz
(BremAGPflegeVG)
Vom 26. März 1996*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 6, 7 und 10 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.06.2000 (Brem.GBl. S. 164)

2.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Bek. Brem.GBl. 2000 S. 237)

3.

§ 7 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.12.2001 (Brem.GBl. S. 470)

4.

§§ 1, 3, 4, 12 und 13 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 18.12.2003 (Brem.GBl. S. 413)

5.

mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.03.2006 (Brem.GBl. S. 149)

6.

§ 15 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.05.2011 (Brem.GBl. S. 363)

7.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

8.

§§ 6 und 7 geändert durch Gesetz vom 28.02.2012 (Brem.GBl. S. 96)

9.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

10.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

11.

§ 6 geändert durch Gesetz vom 08.06.2021 (Brem.GBl. S. 512)

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 des Gesetz zur Ausführung des Pflege-Versicherungsgesetzes im Lande Bremen und zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Bundessozialhilfegesetz vom 26. März 1996
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