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Bremisches Hilfeleistungsgesetz (BremHilfeG) vom 21. Juni 2016

Amtliche Abkürzung:BremHilfeG
Ausfertigungsdatum:21.06.2016
Gültig ab:01.07.2016
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2016, 348
Gliederungs-Nr:2132-a-1
Bremisches Hilfeleistungsgesetz
(BremHilfeG)
Vom 21. Juni 2016

Änderungshistorie

Änderungen:

1.

§§ 61, 63, 64 und 65 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 08. Mai 2018 (Brem.GBl. S. 149, 156)

2.

§ 56 geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2019 (Brem.GBl. S. 811)

3.

§§ 25 und 34 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172)

4.

Inhaltsübersicht geändert, § 12a eingefügt durch Gesetz vom 13. Juli 2021 (Brem.GBl. S. 574)

5.

§ 12a geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (Brem.GBl. S. 137)

6.

mehrfach geändert, §§ 29a, 30a, 30b und 35a eingefügt durch Gesetz vom 20. September 2022 (Brem.GBl. S. 522, 544)

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