Sie sind hier:
  • Dokumente
  • Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 10/2021 - CO2-Kompensation von Dienstreisen ab dem 1. September 2021 - Anlage: Kurzbeschreibung der erforderlichen Tätigkeiten zur Auswertung der CO2-Kompensation von Dienstreisen im Mitarbeiterinnen- und Mitarb

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 10/2021 - CO2-Kompensation von Dienstreisen ab dem 1. September 2021 - Anlage: Kurzbeschreibung der erforderlichen Tätigkeiten zur Auswertung der CO2-Kompensation von Dienstreisen im Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterportal (MiP)

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:23.08.2021
Fassung vom:23.08.2021
Gültig ab:23.08.2021
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 10/2021 - CO2-Kompensation von Dienstreisen ab dem 1. September 2021 - Anlage: Kurzbeschreibung der erforderlichen Tätigkeiten zur Auswertung der CO2-Kompensation von Dienstreisen im Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterportal (MiP)

Anlage zum Rundschreiben Nr. 10/2021 des Senators für Finanzen

Kurzbeschreibung der erforderlichen Tätigkeiten zur Auswertung der CO2-Kompensation von Dienstreisen im Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterportal (MiP)

Nach Ablauf eines Haushaltsjahres, möglichst im Monat Juli des Jahres, das dem jeweils zu bearbeitenden Haushaltsjahr folgt, ruft jede Dienststelle (über die MiP-Rolle „Haushälter:in“) die akkumulierten und damit anonymisierten Daten selbstständig aus dem MiP ab und rechnet diese inklusive ggf. ausgewiesener fehlender Kilometerangaben zu einem Gesamtergebnis hoch.

Verfahrensschritte

1)
Für die Person, die entsprechende Berichte aus dem MiP generieren will, muss zuvor vom Senator für Finanzen die Rolle „Haushälter:in“ eingerichtet werden.
2)
MiP starten.
3)
Anmeldung unter Selfservices. Es werden (mindestens) 2 Rollen angeboten:
a)
Mitarbeiter:in.
b)
Haushälter:in.
4)
Als Haushälter:in anmelden.
5)
Menüpunkt “Berichtswesen“ wählen.
6)
Unterpunkt “Bericht Umwelt-Klimafonds“ wählen. Die Abfragemaske wird gestartet. Aufgrund der erteilten Zugangsberechtigung (siehe unter 1) kann nur eine Auswertung für die jeweilige Dienststelle abgefragt werden.
7)
Auswahl des Jahres, für den eine Auswertung erfolgen soll.
8)
Es erscheint die fertige Auswertungstabelle, hier ein Beispiel der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau:
Abbildung
9)
In der Auswertung gibt es einen Hinweis auf Dienstreisen, bei denen dem Reiseziel keine Entfernung zugeordnet werden kann (Spalte: ohne km-Angabe), da der Zielort im MiP nicht bekannt und mit einer Entfernung hinterlegt ist. Liegt diese Quote im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Bereich (max. 20 %), dann ist eine einfache Hochrechnung über die Zahl der Reisen auf der Basis der ausgewerteten Reisen vertretbar. So kann mit einfachen Mitteln und hinreichender Genauigkeit ein Gesamtbild der Dienstreisen mit dem jeweiligen Verkehrsmittel erstellt werden. Insbesondere bei Flugreisen kann es jedoch zu einer höheren Quote von Reisen ohne km-Angabe kommen. In diesem Fall birgt eine Hochrechnung eine nicht mehr vertretbare Ungenauigkeit. Sofern sich die Ziele der Reise ermitteln lassen, werden die folgenden Pauschalbeträge1 als Grundlage herangezogen.

Flug innerhalb

Einfacher Flug

Hin- und Rückreise

Deutschland

5 EUR

10 EUR

Europa

10 EUR

20 EUR

Interkontinental

50 EUR

100 EUR

Fußnoten

1)

Umsteigeverbindungen werden nicht berücksichtigt, es zählen nur die Flughäfen, an denen die Reise angetreten und beendet wurde. (Beispiel: Die Reise Bremen - Frankfurt - New York zählt als ein Interkontinentalflug à 50 EUR.)



Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.