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Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine vom 25. September 2007

juris-Abkürzung:TierSchVerVerbandKlG BR
Ausfertigungsdatum:25.09.2007
Gültig ab:06.10.2007
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2007, 455
Gliederungs-Nr:7833-a-1
Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine
Vom 25. September 2007

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 3 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

2.

§ 3 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

3.

§ 3 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)*

4.

§§ 1 und 3 geändert, § 2 neu gefasst durch Gesetz vom 21.09.2021 (Brem.GBl. S. 655)

Fußnoten

*

[Gemäß Fußnote 1 der Bekanntmachung über die Änderung von Zuständigkeiten vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172, 1192 ist zu beachten: „Auf Grund des Beschlusses des Senats vom 11. November 2019 (Brem.ABl. S. 1275) sind die in dieser Rechtsvorschrift festgelegten Zuständigkeiten am 11. November 2019 auf die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau übergegangen. Auf Grund des Beschlusses des Senats vom 11. Februar 2020 (Brem.ABl. S. 188) sind die in dieser Rechtsvorschrift festgelegten Zuständigkeiten am 11. Februar 2020 auf die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz übergegangen.”]

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