Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verordnung zur Durchführung der Seeschiffsassistenz in den Bremischen Häfen (Bremische Seeschiffsassistenzverordnung) vom 4. September 2002

Verordnung zur Durchführung der Seeschiffsassistenz in den Bremischen Häfen (Bremische Seeschiffsassistenzverordnung) vom 4. September 2002

juris-Abkürzung:SSchAssDV BR
Ausfertigungsdatum:04.09.2002
Gültig ab:01.10.2002
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2002, 415; 2003, 185
Gliederungs-Nr:9511-a-4
Verordnung zur Durchführung der Seeschiffsassistenz in den Bremischen Häfen
(Bremische Seeschiffsassistenzverordnung)
Vom 4. September 2002

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung Brem.GBl. 2003 S. 185

1.

§§ 4, 6 und alte Anlage geändert, neue Anlage 2 angefügt durch Verordnung vom 04.11.2015 (Brem.GBl. S. 510)

2.

§ 4 geändert, Anlage 2 aufgehoben durch Artikel 2 der Verordnung vom 25.10.2018 (Brem.GBl. S. 437, 444)

3.

§ 4 geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 23.06.2021 (Brem.GBl. S. 537)

4.

§ 8 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.10.2021 (Brem.GBl. S. 689, 693)

5.

§ 2 geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 23.11.2022 (Brem.GBl. S. 781, 782)

6.

Liste der zugelassenen Seeschiffsassistenzunternehmen neu gefasst durch Bekanntmachung vom 02.05.2023 (Brem.ABl. S. 319)

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.