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Verordnung über die Studienplatzvergabe (Studienplatzvergabeverordnung) vom 28. November 2019

juris-Abkürzung:VergabeV BR 2019
Ausfertigungsdatum:28.11.2019
Gültig ab:03.12.2019
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2019, 631
Gliederungs-Nr:221-h-3
Verordnung über die Studienplatzvergabe
(Studienplatzvergabeverordnung)
Vom 28. November 2019

Änderungshistorie

Änderungen

1.

mehrfach geändert durch Verordnung vom 24. Juni 2020 (Brem.GBl. S. 498)*1)

2.

mehrfach geändert durch Verordnung vom 25.03.2021 (Brem.GBl. S. 290)2)

3.

mehrfach geändert durch Verordnung vom 25.10.2021 (Brem.GBl. S. 701)3)

4.

§ 21 neu gefasst, § 28 geändert, Anlagen 5 bis 7 aufgehoben durch Verordnung vom 12.05.2022 (Brem.GBl. S. 260)4)

5.

§§ 21 und 28 geändert durch Verordnung vom 26.10.2022 (Brem.GBl. S. 590)5)

6.

§§ 1, 26 und 31a geändert, § 27a eingefügt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 28.02.2023 (Brem.GBl. S. 68, 98)6)

7.

mehrfach geändert durch Verordnung vom 16. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 456)7)

Fußnoten

*1)

[Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 24. Juni 2020 (Brem.GBl. S. 498, 503) gilt die Änderung erstmals für das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2020/2021.]

2)

[Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 25. März 2021 (Brem.GBl. S. 290) gilt die Änderung erstmals für das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2021/2022.]

3)

[Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 25. Oktober 2021 (Brem.GBl. S. 701) gilt die Änderung erstmals für das Vergabeverfahren zum Sommersemester 2022.]

4)

[Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 12. Mai 2022 (Brem.GBl. S. 260) gilt die Änderung erstmals für das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2022/2023.]

5)

[Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 26. Oktober 2022 (Brem.GBl. S. 590) gilt die Änderung erstmals für das Vergabeverfahren zum Sommersemester 2023.]

6)

Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Änderungsgesetzes vom 28.02.2023 (Brem.GBl. S. 68, 100) finden die Änderungen erstmalig auf das Wintersemester 2023/2024 Anwendung.

7)

Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Änderungsverordnung vom 16.05.2023 (Brem.GBl. S. 456, 457) gelten die Änderungen erstmals für das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2023/2024.

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