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Neunundzwanzigste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Neunundzwanzigste Coronaverordnung) vom 28. September 2021

juris-Abkürzung:CoronaV30V BR
Ausfertigungsdatum:28.09.2021
Gültig ab:01.10.2021
Gültig bis:20.01.2022  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2021, 658
Gliederungs-Nr:-
Neunundzwanzigste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Neunundzwanzigste Coronaverordnung)
Vom 28. September 2021

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 2 und 3 geändert durch Verordnung vom 19. Oktober 2021 (Brem.GBl. S. 700)

2.

§§ 7 und 25 geändert durch Verordnung vom 9. November 2021 (Brem.GBl. S. 712, 713, 714)

3.

mehrfach geändert, § 7 neu gefasst, § 13 aufgehoben durch Verordnung vom 23. November 2021 (Brem.GBl. S. 730)

4.

mehrfach geändert, §§ 1b, 3a, 7a eingefügt, § 7 neu gefasst durch Verordnung vom 3. Dezember 2021 (Brem.GBl. S. 766)

5.

§§ 3 und 6 geändert durch Verordnung vom 9. Dezember 2021 (Brem.GBl. S. 790)

6.

mehrfach geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2021 (Brem.GBl. S. 923)

7.

mehrfach geändert durch Verordnung vom 7. Januar 2022 (Brem.GBl. S. 2)

8.

§ 19 neu gefasst durch Verordnung vom 17. Januar 2022 (Brem.GBl. S. 9)

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